Streit um die Stratocaster-Form

Thomann kündigt rechtliche Schritte gegen Fender an

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(Bild: Dieter Stork)

Im Streit um die Stratocaster-Korpusform geht der Konflikt in die nächste Runde: Nach den Abmahnungen von Fender will Thomann die urheberrechtliche Frage nun gerichtlich klären lassen.

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Nachdem Fender sein Düsseldorfer Urteil als Grundlage für Abmahnungen gegen Hersteller und Händler nutzt, hat Thomann nun nach eigener Darstellung rechtliche Schritte gegen Fender eingeleitet.

Das Musikhaus teilte am 22. Juni in einem veröffentlichten Statement mit, man habe sich zu diesem Schritt entschlossen, weil die aufgeworfenen Fragen weit über einen einzelnen Rechtsstreit hinausgingen. Betroffen sei Thomann dabei doppelt: als Händler und über die Eigenmarke Harley Benton auch als Hersteller.

Warum Thomann widerspricht

Inhaltlich knüpft Thomann an den bereits bekannten Ausgangsfall an, also an das Versäumnisurteil des Landgerichts Düsseldorf gegen einen chinesischen Anbieter von Gitarren mit Stratocaster-ähnlicher Korpusform. Nach Auffassung des Unternehmens ist damit jedoch noch keine umfassend ausverhandelte Klärung der Rechtslage verbunden. Genau das solle nun in einem regulären gerichtlichen Verfahren geschehen, in dem beide Seiten ihre Argumente vorlegen können.

Thomann argumentiert in seinem Statement zudem, dass die Stratocaster-Form nicht nur optisch prägend, sondern auch funktional und ergonomisch begründet sei. Daraus leitet das Unternehmen ab, dass die Form über Jahrzehnte zur Grundlage zahlreicher Weiterentwicklungen im Gitarrenbau geworden sei. Die aktuelle Auseinandersetzung stellt Thomann deshalb in einen größeren Zusammenhang von Vielfalt, Innovation und Wettbewerb in der Branche.

Neue Entwicklungen

Neu ist vor allem, dass sich mit Thomann nun ein großer europäischer Händler und zugleich Hersteller öffentlich gegen Fenders Vorgehen stellt. Fenders CEO Edward „Bud“ Cole hatte seine Linie in einer Rede bei einem Händler-Meeting zuletzt so beschrieben, dass man niemanden verklage, sondern gezielt Unternehmen kontaktiere, deren Instrumente dem Stratocaster-Design aus Sicht des Konzerns zu nahe kämen. Zudem betonte er, dass sich die aktuellen Maßnahmen auf Produkte mit Bezug zum EU-Markt konzentrierten.

Wie die nun angekündigten rechtlichen Schritte im Detail aussehen, ist bislang offen. Klar ist aber: Der Streit um die Stratocaster-Form verlagert sich zunehmend von Abmahnschreiben in eine breiter geführte juristische Auseinandersetzung.

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Diese Entscheidung von Europa‘s größtem Gitarren Versandhandel war ja faktisch sehnlichst zu erwarten! Sehr richtig so! Wer dermaßen direkt „angegriffen“ wird,geht folglich ganz sicher in die Verteidigungsstellung! Erstaunlich,daß es doch so relativ lange dauerte. Fender ist bei mir seit seinem absoluten Fehltritt gegen alle und jeden sowieso gnadenlos für immer in der Versenkung verschwunden! Wer sich als kundenorientierter Gitarren-Konzern bezeichnen möchte,darf sich nicht wundern,wenn er mit seinen häßlichen Drohungen letztendlich gar keine Kunden mehr hat! Es lebe die Gerechtigkeit! Thomann wird mir deshalb immer sympathischer! Danke.

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  2. Schön zu sehen. Ich frage mich allerdings, warum es überhaupt ein US-Urheberrecht für die Form des Strat-Korpus geben sollte. Im Jahr 1954 waren in den USA „Gebrauchsgegenstände“ wie Gitarren nicht urheberrechtlich geschützt. Um ein Urheberrecht geltend machen zu können, muss es ja erst einmal existieren. Und da die Strat in den USA entworfen wurde, müssten die zum Zeitpunkt der Entstehung (1954) geltenden US-Urheberrechtsgesetze ein Urheberrecht für Gitarrenformen vorsehen – was damals jedoch nicht der Fall war. Heutzutage wird allgemein davon ausgegangen, dass Gitarrenkorpusformen urheberrechtlich geschützt werden können, doch dies gilt nicht rückwirkend. Zu beachten ist zudem, dass die USA zu jenem Zeitpunkt nicht Vertragspartei der Berner Übereinkunft waren (dies geschah erst viel später im Jahr 1988), sodass die Anerkennung des US-Urheberrechts (sofern überhaupt vorhanden!) in einem anderen Land auf einem bilateralen Abkommen beruhen würde, wie es 1954 der Fall war, und die USA hatten mehrere solcher Abkommen, beispielsweise mit Deutschland. Daher muss bei einer Analyse, ob ein derzeit gültiges Urheberrecht für die Strat-Form besteht, zunächst das US-Urheberrecht festgestellt und anschließend die Anerkennung in dem Land geprüft werden, in dem der Rechtsstreit stattfindet. Natürlich ist auch eine lückenlose Rechtsnachfolge von Leo Fender (und möglicherweise anderen Designern) bis zur heutigen Firma Fender erforderlich. Darüber hinaus gibt es in jedem Land bestimmte Verjährungsfristen, das heißt, man darf nicht zu lange warten, bevor man eine Klage einreicht.

    Viel Glück, Thomann!

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  3. Gerade eine China „Chender“ bestellt…

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