Es gibt Diskussionen in der Gitarrenwelt, bei denen sich die Lager innerhalb von 24 Stunden einbetonieren. Die aktuelle dreht sich um Fender, die Stratocaster, ein Urteil aus Düsseldorf – und die Frage, wem die wohl bekannteste Korpusform der E-Gitarre gehört.
Kurz zur Faktenlage: Das Landgericht Düsseldorf hat am 22. Dezember 2025 per Versäumnisurteil entschieden, dass der Korpus der Stratocaster in Deutschland urheberrechtlich als Werk der angewandten Kunst geschützt ist. Beklagt war ein chinesischer AliExpress-Anbieter, der sich nicht verteidigt hatte. Weil das Urteil im Ausland vollstreckt werden sollte, musste es nach § 313b ZPO ausführlich begründet werden – was es nach außen wuchtiger wirken lässt, als es prozessual ist: Das Gericht hat ausschließlich Fenders unwidersprochenen Vortrag geprüft, ob er schlüssig ist. Auf dieser Basis verschickt die Kanzlei Bird & Bird seit Frühjahr 2026 Cease-and-Desist-Schreiben, also Abmahnungen, an Hersteller Strat-ähnlicher Gitarren weltweit – inklusive Rückruf- und Vernichtungsforderungen.
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Und dann passiert das, was immer passiert: Internet. Plötzlich stehen wir knietief in Kommentaren, in denen die „Pre-Lawsuit-Era“ beschworen wird, Japan-Retrospektiven aufploppen, Halbwissen und Fachwissen sich liebevoll ineinander verhaken – und irgendwo dazwischen die ganz große Frage: Dürfen wir jetzt alle keine Strats mehr spielen? Kurze Antwort: doch. Lange Antwort: auch doch.
Was dabei gerne untergeht: Fender ist nach deutschem Recht lediglich Inhaberin der Verwertungsrechte – nicht Urheberin. Eine juristische Person kann nach deutschem Recht ohnehin nicht Urheber sein. Im Verfahren wurde der Korpus als Schöpfung Leo Fenders allein behandelt – obwohl Fenders eigene Historie Freddie Tavares, Rex Gallion und George Fullerton als wichtige Beteiligte nennt. Und: Leo Fender war erklärtermaßen Tüftler und Praktiker, kein Künstler. Das Gericht beschreibt seinen Korpus im Urteil als Werk, das Assoziationen an „einen weiblichen Rumpf bestehend aus Hüfte, Taille und Armen“ wecke, dessen linkes Horn „erinnernd an einen Arm“ nach etwas Fernem greife, und die Gitarre neige sich „wie eine zur Seite geneigte Tänzerin“ leicht nach rechts. Ob Leo Fender das so gedacht hat … ?
Ron Bienstock, der Fender 2009 im US-Trademark-Verfahren bereits erfolgreich gegenüberstand, ist inzwischen wieder im Spiel. Er weist unter anderem darauf hin, dass Bird & Bird in ihrem eigenen Schreiben das chinesische Modell aus dem Düsseldorfer Verfahren offenbar mit einer echten Fender Strat verwechselt habe – sofern sich das bestätigt, ein bezeichnendes Detail.
Niemand muss übrigens Identkopien und Fakes verteidigen – dass Fender gegen offensichtliche 1:1-Plagiate vorgeht, ist nachvollziehbar. Die Frage ist nur, wie weit sich das tragen lässt.
Für alle, die eine S-Style-Gitarre besitzen oder kaufen möchten: kein Grund zur Panik. Legal verkaufte Instrumente gehören ihren Käufern. Und es wurde wohl mittlerweile klargestellt, dass Doublecut-Designs grundsätzlich weiter zulässig bleiben, solange sie sich hinreichend von der Strat unterscheiden. Ob sich aus einem Versäumnisurteil gegen einen chinesischen AliExpress-Anbieter ein flächendeckender Anspruch gegen die gewachsene S-Style-Welt ableiten lässt, steht auf einem ganz anderen Blatt. Nicht jeder Aufreger-Post bildet die Sachlage seriös ab – weder die euphorische Variante („endlich Schluss mit Plagiaten“) noch die alarmistische („Ende aller Strat-ähnlichen Gitarren“). Beides geht an der Realität vorbei. Pferde ruhig halten. Wir berichten weiter.