Zuhause Musik machen – was ist erlaubt und wo droht Ärger

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[Anzeige] Musik begleitet den Alltag vieler Menschen. Spielst du Gitarre, Bass oder ein anders Instrument, möchtest du sicherlich auch daheim regelmäßig üben. Wohnst du in einer Mietwohnung, ist dabei aber grundsätzlich Vorsicht geboten, weil schnell Ärger drohen kann, wenn du zu laut bist. Natürlich kann das Musizieren in der Wohnung nicht komplett verboten werden, allerdings gibt es etliche Einschränkungen. Lies hier, worauf du achten solltest, wenn du Musik in einer Mietwohnung machen möchtest.

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Vor dem Musizieren Mietvertrag und Hausordnung lesen

Grundsätzlich ist es eine gute Idee, einen Blick in die Hausordnung und den Mietvertrag zu werfen, bevor du mit dem Musizieren loslegst. So sparst du dir nicht nur Ärger mit deinen Nachbarn, sondern auch mit deinem Vermieter. Peter Buch, Fachanwalt für Mietrecht aus Nürnberg, sagt, dass der Vermieter bei Störung des Hausfriedens im schlimmsten Fall sofort eine fristlose Kündigung aussprechen kann (nachzulesen im immowelt-Ratgeber „Wann der Vermieter dem Mieter fristlos kündigen kann“). Allerdings gilt das in erster Linie dann, wenn du wirklich ständig und unzumutbar laut bist – und zwar vor allem zu den in der Hausordnung festgeschrieben Ruhe- und Nachtzeiten. Der erste Schritt besteht also darin, erst einmal herauszufinden, wann die Ruhezeiten sind. Diese können nämlich je nach Hausordnung und Mietvertrag leicht variieren.

Außerhalb der Ruhezeiten: Wie oft und wie laut darf Musik sein?

Möchtest du Gitarre, Bass oder ein anderes Instrument in deiner Wohnung spielen, kann dir das grundsätzlich niemand verbieten – genauso wenig wie das normale Musikhören. Das Spielen eines Instrumentes wird als sozial übliches Verhalten anerkannt und als gewöhnliches Wohnverhalten akzeptiert. Wichtig ist jedoch, dass die Geräusche die Zimmerlautstärke nicht überschreiten. Gerade beim Spielen auf einem Instrument passiert das jedoch schnell. Die Lautstärke lässt sich nicht immer gut regulieren. Trotzdem gilt: Sofern du nicht gerade unzumutbar Musik machst, darfst du dennoch auf deinem Instrument spielen – aber eben nur außerhalb der Ruhezeiten.

Wann sind die Ruhezeiten?

Du siehst: Es ist wichtig, die Ruhezeiten zu kennen, denn während dieser wird jede Art von Lärm, der über die Zimmerlautstärke hinausgeht, als Störung betrachtet – und das kann viel Ärger bis hin zur fristlosen Kündigung bedeuten. Dabei ist es egal, ob du Musik hörst, selbst ein Instrument spielst oder einfach nur singst. Zunächst gilt eine allgemeine ganztägige Sonn- und Feiertagsruhe, die gesetzlich festgeschrieben ist und daher unabhängig von deinem Mietvertrag immer eingehalten werden muss.

Darüber hinaus kann jedes Bundesland, jeder Landkreis und jeder Vermieter noch einmal eigene Ruhezeiten festlegen. Für dich als Musiker sind vor allem die im Mietvertrag oder in der Hausordnung angegebenen Ruhezeiten interessant. Dort wird häufig zusätzlich eine Nachtruhe festgelegt, die in der Regel um 22 Uhr beginnt und morgens um 6 oder um 7 endet. Nicht selten kommt noch eine Mittagsruhe von 12 oder 13 Uhr bis 15 Uhr hinzu. Zum Teil werden auch samstags Ruhezeiten vereinbart.

Auch außerhalb der Ruhezeiten gilt: Kenne deine Grenzen

Doch selbst wenn du dich genau an die Ruhezeiten hältst, darfst du nicht unbegrenzt laut Musik machen. Möchtest du also beispielsweise gerade Gitarre lernen, ist es wichtig, dass du dich an den „Rahmen des Zumutbaren“ hältst. Dieser kann für jeden deiner Nachbarn anders sein. Stimme dich also am besten vorher mit deinem Umfeld ab.

Auch existiert leider keine einheitliche Regel darüber, wie lange du auf deinem Instrument spielen darfst. Die Gerichte orientieren sich bei ihren Urteilen unter anderem daran, um welches Instrument es sich handelt. Auch das Alter der übrigen Mieter spielt eine Rolle: Bei älteren Bewohnern urteilen die Gerichte meist strenger als in einem Mietshaus mit vielen jungen Mietern. Um auf der sicheren Seite zu sein, kannst du davon ausgehen, dass du täglich zwei bis drei Stunden musizieren darfst. Diese Zeitspanne wurde von Gerichten bereits als zumutbar beurteilt.

Während der Ruhezeiten musizieren: bitte nur leise!

Möchtest du während der Ruhezeiten musizieren, dann ist es wichtig, dass du die Zimmerlautstärke nicht überschreitest. Sollte das bei deinem Instrument nicht möglich sein, hast du nur zwei Alternativen:

  1. An einen anderen Ort zum Musizieren ausweichen
  2. Das Musikzimmer mit Schallschutzeinrichtungen isolieren

Spielst du E-Instrumente, wie E-Gitarre oder E-Bass, verwendest du am besten Kopfhörer. Hältst du dich nicht an die Ruhezeiten und übst dennoch lautstark auf deinem Instrument, droht dir zunächst eine Abmahnung. Ignorierst du auch diese, musst du mit einer Kündigung rechnen.

Keine besonderen Rechte für Berufsmusiker

Die in diesem Artikel genannten Einschränkungen gelten übrigens für alle – ganz egal, ob du Hobbymusiker bist und ein Instrument lernen willst oder ob du als Musikstudent oder Berufsmusiker in deiner Wohnung Musik produzieren möchtest. Selbst Musiklehrer, die daheim Schüler unterrichten wollen, haben sich an die Ruhezeiten und die zeitlichen Begrenzungen zu halten. Sie benötigen obendrein noch die Zustimmung ihres Vermieters, da der Unterricht sonst als unzulässige Gewerbeausübung gilt.

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Ich finde einfach, dass unsere Welt viel zu laut geworden ist. Die gesetzlichen Regelungen sind nicht eindeutig. Könnte sich nicht jeder so verhalten, dass er andere nicht stört? Klar kann man Musik in seiner Wohnung hören, aber wenn man mal richtig aufdrehen will, setzt man sich Kopfhörer auf, alles andere ist unsensibel und egoistisch. Laute Musik hören und Bässe brummen lassen finde ich lästig, da das Ganze mit der Zeit penetrant wird, wenn man einen anderen Geschmack als der Verursacher hat.
    Klar ist auch, dass Kinder lärmen und dass die Eltern da häufig auch nichts machen können. Aber kann man als Erwachsener nicht einfach mal Einfluss auf seine Kinder nehmen, anstatt selbst mit laut rum zu brüllen? Damit würden Kinder auch Respekt vor anderen Menschen bekommen und einfach mehr Empathie entwickeln, was in unserer Gesellschaft zunehmend verloren geht. Aber pingelig bei jedem Geräusch eines Kindes eine Beschwerde starten, ist genauso bekloppt. Also alles in Maßen und mit Vernunft. Bei Berufsmusikern ist das ne ganz andere Geschichte. Ich kenne eine Familie, die haben teuer ihr Haus von innen gedämmt. Naja, ist ne gute Maßnahme und zeugt von Verantwortung, aber dazu ist sicher nicht jeder bereit. Und genau hier sollte es eindeutigere gesetzliche Regelungen geben.

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  2. Es kann sich ganz klar nicht jeder so verhalten, dass er niemanden stört, da Definitionssache ist was wen stört. Zur Störung gehören immer zwei und den einen stört erst die Kernsanierung nebenan während einen anderen schon ein Niesen in der Nachbarwohnung stört. Menschliches Wohnen ist mit der Produktion von Geräuschen verbunden und Zusammenleben von Menschen in Nachbarschaft geht nun mal nicht ohne dass man hin und wieder hört, dass man nicht allein auf dem Planeten ist. Aus meiner Sicht gehört eine gewisse Aktzeptanz auch gegenüber dem Musizieren, Husten und Staubsaugen von Nachbarn zu einem friedlichen Zusammenleben genauso dazu wie eine gewisse Rücksichtnahme nicht 10 Stunden am Tag die Anlage oder das TV-Gerät auf Anschlag aufzudrehen. Dass es keine völlig festen gesetzlichen Regelungen im Detail gibt eröffnet die Möglichkeit mit gesundem Menschenverstand die jeweiligen Umstände bei der Beurteilung was zulässig/zu ertragen ist und was nicht, mit einzubeziehen.

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  3. Am besten wäre es, wenn man die Instrumente an ein Audio Multiroom verbindet. Dann kann das ganze Haus die Musik hören. Das wäre toll bei Hauspartys oder andere Events im Haus.

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  4. Man müßte schon beim Neubau von Wohnungen verstärkt auf Schalldämmung achten!!

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