Zuhause Musik machen – was ist erlaubt und wo droht Ärger
[Anzeige] Musik begleitet den Alltag vieler Menschen. Spielst du Gitarre, Bass oder ein anders Instrument, möchtest du sicherlich auch daheim regelmäßig üben. Wohnst du in einer Mietwohnung, ist dabei aber grundsätzlich Vorsicht geboten, weil schnell Ärger drohen kann, wenn du zu laut bist. Natürlich kann das Musizieren in der Wohnung nicht komplett verboten werden, allerdings gibt es etliche Einschränkungen. Lies hier, worauf du achten solltest, wenn du Musik in einer Mietwohnung machen möchtest.
Vor dem Musizieren Mietvertrag und Hausordnung lesen
Grundsätzlich ist es eine gute Idee, einen Blick in die Hausordnung und den Mietvertrag zu werfen, bevor du mit dem Musizieren loslegst. So sparst du dir nicht nur Ärger mit deinen Nachbarn, sondern auch mit deinem Vermieter. Peter Buch, Fachanwalt für Mietrecht aus Nürnberg, sagt, dass der Vermieter bei Störung des Hausfriedens im schlimmsten Fall sofort eine fristlose Kündigung aussprechen kann (nachzulesen im immowelt-Ratgeber „Wann der Vermieter dem Mieter fristlos kündigen kann“). Allerdings gilt das in erster Linie dann, wenn du wirklich ständig und unzumutbar laut bist – und zwar vor allem zu den in der Hausordnung festgeschrieben Ruhe- und Nachtzeiten. Der erste Schritt besteht also darin, erst einmal herauszufinden, wann die Ruhezeiten sind. Diese können nämlich je nach Hausordnung und Mietvertrag leicht variieren.
Außerhalb der Ruhezeiten: Wie oft und wie laut darf Musik sein?
Möchtest du Gitarre, Bass oder ein anderes Instrument in deiner Wohnung spielen, kann dir das grundsätzlich niemand verbieten – genauso wenig wie das normale Musikhören. Das Spielen eines Instrumentes wird als sozial übliches Verhalten anerkannt und als gewöhnliches Wohnverhalten akzeptiert. Wichtig ist jedoch, dass die Geräusche die Zimmerlautstärke nicht überschreiten. Gerade beim Spielen auf einem Instrument passiert das jedoch schnell. Die Lautstärke lässt sich nicht immer gut regulieren. Trotzdem gilt: Sofern du nicht gerade unzumutbar Musik machst, darfst du dennoch auf deinem Instrument spielen – aber eben nur außerhalb der Ruhezeiten.
Wann sind die Ruhezeiten?
Du siehst: Es ist wichtig, die Ruhezeiten zu kennen, denn während dieser wird jede Art von Lärm, der über die Zimmerlautstärke hinausgeht, als Störung betrachtet – und das kann viel Ärger bis hin zur fristlosen Kündigung bedeuten. Dabei ist es egal, ob du Musik hörst, selbst ein Instrument spielst oder einfach nur singst. Zunächst gilt eine allgemeine ganztägige Sonn- und Feiertagsruhe, die gesetzlich festgeschrieben ist und daher unabhängig von deinem Mietvertrag immer eingehalten werden muss.
Darüber hinaus kann jedes Bundesland, jeder Landkreis und jeder Vermieter noch einmal eigene Ruhezeiten festlegen. Für dich als Musiker sind vor allem die im Mietvertrag oder in der Hausordnung angegebenen Ruhezeiten interessant. Dort wird häufig zusätzlich eine Nachtruhe festgelegt, die in der Regel um 22 Uhr beginnt und morgens um 6 oder um 7 endet. Nicht selten kommt noch eine Mittagsruhe von 12 oder 13 Uhr bis 15 Uhr hinzu. Zum Teil werden auch samstags Ruhezeiten vereinbart.
Auch außerhalb der Ruhezeiten gilt: Kenne deine Grenzen
Doch selbst wenn du dich genau an die Ruhezeiten hältst, darfst du nicht unbegrenzt laut Musik machen. Möchtest du also beispielsweise gerade Gitarre lernen, ist es wichtig, dass du dich an den „Rahmen des Zumutbaren“ hältst. Dieser kann für jeden deiner Nachbarn anders sein. Stimme dich also am besten vorher mit deinem Umfeld ab.
Auch existiert leider keine einheitliche Regel darüber, wie lange du auf deinem Instrument spielen darfst. Die Gerichte orientieren sich bei ihren Urteilen unter anderem daran, um welches Instrument es sich handelt. Auch das Alter der übrigen Mieter spielt eine Rolle: Bei älteren Bewohnern urteilen die Gerichte meist strenger als in einem Mietshaus mit vielen jungen Mietern. Um auf der sicheren Seite zu sein, kannst du davon ausgehen, dass du täglich zwei bis drei Stunden musizieren darfst. Diese Zeitspanne wurde von Gerichten bereits als zumutbar beurteilt.
Während der Ruhezeiten musizieren: bitte nur leise!
Möchtest du während der Ruhezeiten musizieren, dann ist es wichtig, dass du die Zimmerlautstärke nicht überschreitest. Sollte das bei deinem Instrument nicht möglich sein, hast du nur zwei Alternativen:
- An einen anderen Ort zum Musizieren ausweichen
- Das Musikzimmer mit Schallschutzeinrichtungen isolieren
Spielst du E-Instrumente, wie E-Gitarre oder E-Bass, verwendest du am besten Kopfhörer. Hältst du dich nicht an die Ruhezeiten und übst dennoch lautstark auf deinem Instrument, droht dir zunächst eine Abmahnung. Ignorierst du auch diese, musst du mit einer Kündigung rechnen.
Keine besonderen Rechte für Berufsmusiker
Die in diesem Artikel genannten Einschränkungen gelten übrigens für alle – ganz egal, ob du Hobbymusiker bist und ein Instrument lernen willst oder ob du als Musikstudent oder Berufsmusiker in deiner Wohnung Musik produzieren möchtest. Selbst Musiklehrer, die daheim Schüler unterrichten wollen, haben sich an die Ruhezeiten und die zeitlichen Begrenzungen zu halten. Sie benötigen obendrein noch die Zustimmung ihres Vermieters, da der Unterricht sonst als unzulässige Gewerbeausübung gilt.