Überraschendes Urteil aus Düsseldorf stärkt den Schutz des Stratocaster-Body-Designs

Fender gewinnt in Deutschland Rechtsstreit um die Stratocaster-Form

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(Bild: Fender Musical Instruments Corporation)

Fender hat vor dem Landgericht Düsseldorf ein Urteil erstritten, das die Korpusform der Stratocaster als urheberrechtlich geschütztes Werk der angewandten Kunst einordnet. Das ist auch deshalb bemerkenswert, weil Fender in den USA 2009 mit dem Versuch scheiterte, die Strat-, Tele- und Precision-Bass-Umrisse markenrechtlich schützen zu lassen. Wie weit die Wirkung des jetzigen Urteils reicht, bleibt eine der spannenden Fragen für die Branche.

Das Urteil

Fender hat in Deutschland einen juristisch wichtigen Etappensieg erzielt. Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass das Stratocaster-Korpusdesign nach deutschem und europäischem Urheberrecht geschützt ist. Nach Darstellung des Unternehmens schafft das Urteil durchsetzbare Rechte gegen Gitarren, die diese Body-Form verwenden und in Deutschland oder in andere EU-Länder verkauft oder vertrieben werden – unabhängig davon, wo sie hergestellt wurden.

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UPDATE: Nach Angaben des Landgerichts Düsseldorf handelt es sich bei der Entscheidung um ein Versäumnisurteil. Das Urteil sei demnach ergangen, weil sich die von Fender beklagte Partei vor Gericht nicht verteidigt habe beziehungsweise nicht erschienen sei.
Nach Angaben des Gerichts wurde das Versäumnisurteil trotzdem schriftlich begründet. Hintergrund sei, dass die Entscheidung auch außerhalb Deutschlands geltend gemacht beziehungsweise durchgesetzt werden soll. Stand jetzt hat das Landgericht Düsseldorf weder ein Aktenzeichen noch eine offizielle Pressemeldung zu dem Verfahren veröffentlicht.

Für die Einordnung ist das nicht ganz unwichtig: Ein Versäumnisurteil ist kein bloßer Formalakt, aber eben auch kein Urteil nach einer vollständig ausgetragenen Auseinandersetzung beider Seiten. Vereinfacht gesagt entscheidet das Gericht in so einem Fall auf Grundlage des Vortrags der erschienenen Partei, weil die Gegenseite ihre Argumente nicht eingebracht hat. Das schmälert die Bedeutung der Entscheidung nicht automatisch, macht sie aber prozessual angreifbarer: Gegen ein erstes Versäumnisurteil ist innerhalb von zwei Wochen Einspruch möglich. Dann würde der Rechtsstreit in die normale Verhandlung zurückgehen und das Gericht noch einmal inhaltlich auf den Fall schauen. Für diesen Fender-Fall heißt das: Das Urteil ist durchaus ernst zu nehmen, es hat aber noch nicht dieselbe Endgültigkeit wie ein klassisches streitiges Urteil nach verteidigtem Verfahren.


(Bild: Fender Musical Instruments Corporation)

Der konkrete Fall

Auslöser des Verfahrens waren E-Gitarren der chinesischen Firma Yiwu Philharmonic Musical Instruments Co., die über AliExpress auch für den Versand nach Deutschland angeboten wurden. Das Gericht kam laut Fender zu dem Schluss, dass diese Instrumente das Stratocaster-Design unrechtmäßig reproduzierten. Entscheidend ist dabei die rechtliche Einordnung: Die Form wurde nicht nur als funktionales Produktdesign betrachtet, sondern als urheberrechtlich geschütztes Werk der angewandten Kunst.

Was das rechtlich bedeutet

Für den Markt ist außerdem relevant, dass schon das Anbieten solcher Instrumente für Deutschland oder andere EU-Länder eine Haftung begründen könne. Yiwu Philharmonic Musical Instruments Co. wurde laut Pressemitteilung untersagt, Gitarren mit Stratocaster-Korpusform in Deutschland und der EU herzustellen, anzubieten oder zu vertreiben. Bei künftigen Verstößen könnten Ordnungsgelder von bis zu 250.000 Euro pro Verstoß oder ersatzweise Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten drohen.

Der Blick in die USA

Bemerkenswert ist das Urteil auch mit Blick auf die US-Vorgeschichte. Fender war 2009 vor dem Trademark Trial and Appeal Board (TTAB) des US-Patent- und Markenamts mit dem Versuch gescheitert, die zweidimensionalen Body-Outlines von Stratocaster, Telecaster und Precision Bass als Marke registrieren zu lassen. Das TTAB hielt die Formen für generisch und sah hilfsweise auch keine ausreichende acquired distinctiveness. Wichtig für die Einordnung: Das TTAB entscheidet darüber, ob eine Marke registriert werden kann – nicht darüber, ob ein Zeichen allgemein benutzt werden darf.

(Bild: Fender Musical Instruments Corporation)

Ein anderer juristischer Ansatz

Gerade deshalb wirkt das Düsseldorfer Urteil wie ein interessanter Kontrapunkt: In den USA scheiterte Fender mit einem markenrechtlichen Ansatz, in Deutschland hat das Unternehmen nun auf urheberrechtlicher Grundlage Erfolg. Ob daraus ein Signal für weitere Verfahren entsteht, ist offen. Klar ist aber schon jetzt, dass die Entscheidung über den konkreten Einzelfall hinaus aufmerksam verfolgt werden dürfte.

Was das für den Markt bedeutet

Fender betont in der Pressemitteilung, dass es nicht darum gehe, Innovation oder fairen Wettbewerb auszubremsen, sondern gegen klare Rechtsverletzungen vorzugehen. Für Gitarristinnen und Gitarristen ist der praktische Kern der Meldung zunächst ein anderer: Die markante Strat-Silhouette ist in Deutschland rechtlich stärker abgesichert als zuvor.

(Bild: Fender Musical Instruments Corporation)

Offene Fragen für die Branche

Spannend wird nun die Frage, wie breit dieses Urteil künftig ausgelegt wird. Was bedeutet die Entscheidung für Hersteller, die seit Jahren auf vertraute S-Style-Formen setzen? Und wie werden deutsche Gitarrenbauer reagieren, wenn ein klassischer Body-Umriss plötzlich nicht mehr nur Designgeschichte, sondern auch ein urheberrechtlich verminter Bereich ist?

www.fender.com

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Erinnern wir uns doch einfach mal rückblickend auf die damalige so genannte „Pre-Lawsuit-Era“ deren Bedeutung ich hier wohl nicht mehr erklären muß!?!
    Insider wissen um diese damalige Situation,bei der Fender Anfang bis Mitte der 1970er-Jahre nur noch neue „schrottige“ Fender Strats und Tele E.-Gitarren für vergleichsweise recht hohe Preise und in absolut mieser Qualität auf dem Weltmarkt auslieferte. Die Asiaten (vornehmlich Japan) kopierte in dieser besagten Zeitspanne u.a. etliche Stratocaster-und Telecaster Gitarren des Fender U.S.A. Unternehmens fast 1:1 mit deren bereits rechtlich geschützten Kopfplattendesigns und auch die Bodies,allerdings versehen mit ihren eigenen Labels (Greco,Tokai,Ibanez,Cimar,Burny,Aria,El Maya etc.) und in absoluter Top Qualität und zu weitaus günstigeren Preisen. Diese Story kennen wir nun hinlänglich. Man einigte sich dann darin,daß die asiatischen Kopien laut Gerichtsurteil sofort vom Markt verschwinden mußte,eine bis dato unbekannte Summe an die Fender Music Corporation entrichtet wurde,und zukünftig die Japaner weiterhin Strats und Teles mit dem Originalen Fender-Markenlogo und dem winzigen Zusatzvermerk „Made in Japan“ auf der Halsrückseite für den globalen Markt fertigten. Kurios,aber letztendlich sehr effektiv. Nur so konnte die Fa. Fender überhaupt überleben! Heute wird zu bezahlbaren Preisen und bester Qualität in Asien wieder fleißig weiter kopiert. Fakt: einerseits ist eine eingetragene,weltweit eingetragene Marke laut internationaler Rechtssprechung gesetzlich streng geschützt,-was ja allgemein wohl auch völlig verständlich scheint,-andererseits interessiert es die heutige potenzielle Käuferschaar nicht im Geringsten,ob die Strat-Copy mit optisch Fender-typischem Headstockdesign und aufgedrucktem eigenem Phantasie-Logo auf der Frontseite aus Asien stammt,oder aus U.S.A./Mexico (Ensenada). Dies möchte Fender unbedingt unterbinden,-ist ja klar,-das leuchtet ein. Unter dem Strich wird aber schlußendlich entschieden,ob es den Kunden preislich und qualitativ gefällt,-oder eben nicht! Der Käufer entscheidet hier de facto,ob eine bestimmte Marke in Zukunft weiterbesteht,oder am Ende gnadenlos in der Versenkung verschwinden wird!
    Vielen Dank an die G&B-Redaktion für den aktuellen Beitrag zu eben diesem Thema!

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    1. Teilweise richtig, bloß hat es diesen Lawsuit nie gegeben und die Japaner mussten auch keine hohe Summe an Fender bezahlen, um weiter Fender-artige Gitarren bauen zu dürfen. Fender hat vielmehr 1982 die Japaner zu einem Joint-Venture bewegt, weil die USA-Produktion in denkbar schlechtem Zustand war und Mitte der 80er ganz still stand.
      Der Begriff Lawsuit stammt aus der damaligen Drohung von Gibson an Ibanez sie verklagen zu wollen, falls sie weiterhin Kopien bauen würden. Vor Gericht ging die Sache aber letztendlich nie, da die Drohung gereicht hat.

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      1. Ein damaliges Joint Venture zwischen Fender,Gibson und den Japanern scheint richtig,jedoch gab es eine heftige Anklage wegen der Markenschutzrechte und angeblich ein Urteil zugunsten beider benannten Firmen,deren Geldforderungssumme bis heute geheim blieb! Es wurden damals nicht nur die Headstocks kopiert,sondern auch deren Bodies 1:1 nachgebaut. Betroffen war fast alle Korpusvarianten (Strat,Tele,Firebird,Flying V,Les Paul,SG und Doublecut Modelle.) Die Reaktionen der Kunden waren sehr positiv,man kaufte ausschließlich nur noch Gitarren-Plagiate aus dem asiatischen Raum,die,solange es noch möglich war,im Handel erhältlich waren. Danach kam dann erst mal die Flaute. Wer wollte schon ernsthaft die Originale mit gravierenden Lackfehlern und losen Hälsen ordern?! Norlin (Gibson) und Fender (CBS) haben damals eigentlich alles falsch gemacht. Ein Wunder,daß beide Gitarrengiganten noch heute existieren! Deutsche Hersteller waren immer das permanente Schlußlicht in dieser knallhart umkämpften Branche,weil viel zu teuer und extrem altbacken im Design. Mal sehen,wie es sich heute alles in Zukunft entwickeln wird! Die Spannung steigt.

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    2. da schreibt ja ein richtiger Experte

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    3. Urteile eines Gerichtes haben nur eine relative Wirkung, d.h. das Urteil wirkt nur zwischen der Klägerin und der Beklagten. Da eine inhaltliche Auseinandersetzung des Gerichtes mit der Thematik nicht erfolgt ist, besteht nach meiner Einschätzung kein Risiko für andere Anbieter, wenn sie auch Gitarren in Strat – Form anbieten. Das Urteil ist damit keine grundsätzliche Entscheidung, die es auch anderen Anbietern verbietet, Instrumente mit entsprechender Form in den Markt einzubringen.

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  2. Ja, eine interessante Rechtssprechung – denn wenn das Form einer Strat u.a. als “urheberrechtlich geschütztes Werk der angewandten Kunst” eingestuft wird, bekommt die ganze Sache eine andere Perspektive. Und irgendwie auch zu Recht, oder? Denn Design ist ja nichts anderes als eine Form von Kunst. Es ist sicherlich nur eine Frage der Zeit, bis die Tele-, Jazzmaster- und anderen Fender-Designs ebenfalls auf diese Art geschützt werden. Und ja – Schutz ist das richtige Wort, denn gerade die überbordenden Billigangebote gerade dieser klassischen Designs kann sich der Besitzer der Urheberrechte ja nicht einfach so gefallen lassen.
    Es wird interessant zu sehen, wie a) Fender sein nun ratifiziertes Recht umsetzen will, und b) was Firmen machen, deren Kerngeschäft Kopien darstellen, sowohl die Billig- wie die Teuer-Hersteller.

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    1. Na ja, im “besten Fall”, wenn keine Stratocaster-Body-Formen mehr von anderen Herstellern als Fender produziert werden dürfen, steigen für gute bis hochqualitative, schon auf dem Markt befindliche gebrauchte Kopien, sei es aus der frühen Japan-Ära vorheriger Dekaden oder anderer ‘Epochen’ die Gebrauchtpreise…. Juchuu, dann werde ich als Vintage-Gitarrenfreak reich!!!! 😉 Oder Fender lässt sich die zertifizierte Nutzung für das Stratocaster-Design entsprechend monetär entlohnen, was dann wiederum neue, dann erlaubte Strats tuer werden läßt, weil die Hersteller die Nutzungs”gebühr” an den Endkunden weitergeben. Aber dann sind wir wieder bei den bereits existierenden Gebraucht-Strats…. Wir können gespannt beiben….

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  3. Für mich persönlich wäre entscheidender, welche Auswirkungen dieses Urteil auf Gebrauchtware hat. Also konkret: wird Fender ebay anweisen können, alle Angebote mit Nicht-Fender-Bodies, egal ob verbaut oder einzeln angeboten, wegen Markenrecht zu beenden bzw. gar nicht erst zuzulassen? Oder weitergehend: macht sich der Eigentümer eines mit Fender-Disign bestückten Instrumentes anderer Firmen strafbar, wenn er das Instrument verkauft, oder noch verschärfter: wenn er es in der Öffentlichkeit benutzt (so ähnlich wie bei der ursprünglichen CITES-/ Palisander-Rechtsprechung seinerzeit)?
    Das Urteil könnte eventuell verherende Folgen für uns Gitarristen und Hobby-Bastler haben. Ob sich Fender bei einer strikten Durchsetzung der neu entstandenen Rechtslage einen Gefallen im Markt tun würde, das bliebe natürlich auch abzuwarten. Aber: Vielleicht geht ja der Beklagte in Revision und der BGH muss dann entscheiden. Spannend!
    mit musikalischen Grüßen

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    1. Zum einen handelt es sich nur um ein sog. “Versämnisurteil”.

      Zum anderen ist zu differenzieren, ob geschäftlich oder privat gehandelt wird. Im Internet erfolgt ja immer ein Aufschrei, wenn auf einem Fake ein Faneder Logo angebracht ist und sugerriert, man stehe mit einem Bein im Knast, wenn man das so anbietet. Das ist Unfug!

      Empfehlung: “Solmecke Markenpiraterie” bei Youtube suchen und ansehen.

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      1. Danke für den Hinweis. Allerdings ist nirgends ersichtlich, dass es sich um ein Versäumnisurteil handelt. G&B berichtet so, als wäre der Fall verhandelt worden. Das Urteil selbst ist vom Landgericht Düsseldorf noch nicht (zumindest auf deren Rechercheseiten) veröffentlicht.

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        1. Das ist auf einem anderen Portal als Ergänzung zu der Meldung zu finden. liegt angesichts der Sachlage zudem auch nahe.

          “Versäumnisurteil Fender” googeln.

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    2. Als Privatverkäufer Deiner eigenen Strat wird das sicherlich nicht von Relevanz sein, denn Du bist weder gewerblich im großen Stil unterwegs, noch ‘kopierst’ Du mit einer Veräußerung Deiner Strat irgendwas. Wäre ja das gleiche, wenn Du Dir eine neue Strat kaufst und Du über Deinen Fachhändler per Unterschrift gegenüber Fender erklären müssstest, Dich in Deinem Leben NIE wieder von Deiner neu gekauften Fender zu trennen,…. Das halte ich für absolut ausgeschlossen und wird niemals passieren. Damit würde sich auf lange Sicht Fender selbst in eigene Knie schießen, weil dann keiner mehr irgendeine Fender neu kaufen würde….

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      1. Ich bezweifle dass beim Copyright Privatverkäufer nicht betroffen sind, siehe den Fall einer Eric Clapton BootlegCD vor ein paar Jahren, wo von der der privaten Verkäuferin tausende Euro “Schadenersatz” und Anwaltskosten gefordert wurden.

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  4. Durch dieses Urteil droht in der gegenwärtigen Situation eine Flut von Klagen und Gegenklagen auf die Gerichte zuzurollen, da diese Grundformen mit mehr oder wenig starken Abweichungen von hunderten Herstellern im Portfolio sind, einschliesslich der Gitarrenbauluthiers, welche handgebaute möglichst originalgetreue Repliken der Modelle mit Kundenwunschoptionen herstellen.
    Wieviel Abweichung von der Korpusform wird nötig sein um nicht mit Fender in Konflikt zu geraten. Das wird noch zu klären sein, vermutlich in Einzelfallprüfungen.
    Spannend, inspirierend und kreativitätsfordernd zugleich, vor allem wenn sich die anderen Traditionsmarken mit ihren Traditionsdesigns, sich auf dieses Urteil berufend, ihre Rechte erkämpfen.

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  5. Es fehlt der wesenltiche Hinweis, dass es sich um ein Versämnisurteil handelt!

    Aussagekraft daher überaus begrenzt, Schlussfolgerungen für “den Markt” sind darauf kaum bis gar nicht zu ziehen.

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    1. Wenn, dann bitte in korrekter Rechtschreibung!

      Es fehlt der wesentliche Hinweis, dass es sich um ein Versäumnisurteil handelt!

      Aussagekraft daher überaus begrenzt, Schlussfolgerungen für “den Markt” sind daraus kaum bis gar nicht zu ziehen.

      Irgendwann sind wie alle Analphabeten!

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      1. Wenn, dann bitte in korrekter Rechtschreibung!

        Irgendwann sind wir alle Analphabeten!

        Man sitzt leider so schnell im Glashaus 😉

        Zum Thema:
        Ich bin gespannt was sich daraus entwickelt und welche Bodyformen der Markt dann ausspuckt.

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      2. Auf die Deutschlehrer im Internet ist wenigstens noch Verlass.

        Aber zum einen hast auch Du die Aussage verstanden, zum anderen dürfte unschwer erkennbar sein, dass es sich um sxhlichte Tippfehler handelt. Die ich auch gerne im Anschluss korrigiert hätte, was hier aber leider technisch nicht möglich ist.

        Aber immerhin habe ich dazu beigetragen, Dir deine offenbar reichlich vorhandene Langeweile abzumildern.

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      3. “Irgendwann sind wie alle Analphabeten!”

        Wie, wer jetzt, wir? 😉 Danke für die Vorlage!

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  6. Hola.

    Ich finde das voll korrekt. Nur schade, dass der Leo davon nichts mehr hat.
    Aber da werden allerlei Firmen tief Luft holen müssen. Kopieren ist doof!

    Fraglich bleibt, wie weit dieser Schutz aushebelbar ist, und ob dieses Urteil nur für Deutschland gilt oder gar mindestens für ganz Europa. Und was wird mit der Telecaster? Und: Könnte sich das auch auf die Rechte in den USA auswirken?

    Und es lebe die “Paloma” und die “Caribou”!

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    1. Das gilt in Deutschland und allen EU-Ländern, steht so im Artikel.

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    2. Hey Dieter, wie ist das bei Diego-Gitarren? DIEgo = Dieter GOelsdorf. Die Formen waren Strat und Tele.

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    3. Kopieren mag doof sein – trotzdem freut es mich, dass ein gewisses Unternehmen namens “GÖLDO” seit Jahrzehnten hervorragende Replacement-Necks und -Bodies in authentischem F-Shaping anbietet. Ich hoffe, das bleibt so 😉

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  7. Hallo
    Schade wenn Firmen mit Klagen und nicht mit überzeugenden Produkten ihr Geld verdienen.
    Schwach, wenn Produkte Konkurenten fürchten müssen, die nur ein Bruchteil kosten.
    Schön wäre es wenn Fender einfach weiter tolle Instrumente baut, und den 200€ Markt einfach jemand anderem überlässt. Egeal ob’s aussieht wie ne Fender. Wenn die Fender besser klingt/spielt wird jeder der mit ner 200€ Kopie anfängt, irgendwann beim Orginal landen.

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    1. Ja,das ist wahr! Hier hat übrigens noch gar keiner über die originalen G&L by Leo Fender Strat- und Tele-Bodies nachgedacht,denn zumindest der Korpus einer jeden G&L gleicht dem einer Fender. Was geschieht z.B. mit den derzeit (total ausverkauften?!) HENRY‘S Strat-Nachbauten aus China für knapp unter 700,-€,die allesamt top Qualität bieten,und mit besonderen Feinheiten,wie Edelstahlbünden,sehr leichten Hölzern,handgewickelten Pickups,Locking Mechaniken etc. sehr positiv bei den Kunden punkten konnten? Die Kopfplatten der HENRY‘S Strats wurden (lt.Internet) wohl optisch schon etwas verändert,-die Umrisse des Korpus anscheinend (noch) nicht. Resümee: ein eingetragenes Markenschutzrecht (Copyright) gilt ja meines Wissens nach als Bestandsschutz eines Herstellers,das im wesentlichen das Design einer Gitarre auszeichnet,und keinesfalls von anderen fremden Fabrikanten kopiert werden darf. Ich glaube jedoch kaum daran,daß hinsichtlich dieser gegenwärtigen Situation sämtliche Besitzer einer Strat-Kopie darum fürchten müssen,daß ihnen auf öffentlichen Live-Events sofort die besagte Strat-gestylte E.-Gitarre konfesziert wird. Das wäre ja wirklich der absolute Oberhammer,dann würden weltweit etliche Gitarristen/-innen nicht mehr mit eben solcher Stratocaster Kopie auftreten dürfen. Ich sehr das persönlich so: Fender hat in letzter Zeit alle seine Originale preislich deutlich nach oben angehoben,es wurden teilweise zweckdienliche Verbesserungen (abgerundete Griffbrettkanten und korrekt verrundete und abgerichtete Bünde) bei den Mexico (Ensenada) und U.S.A. Fender Original Modelltypen angeboten,die Endkontrollen anscheinend besser fokussiert,und die Werbemaßnahmen deutlich erhöht. Nun wird es äußerst spannend,wie es zukünftig mit den Fremd-Anbietern der „stratofendertypischen Nachbauten“ in bester Qualität aus Asien und Europa weitergeht. Do it Yourself Bodies und Hälse mit markant typischem Design einer originalen Fender dürften diesbezüglich ja in Zukunft auch eiligst vom Markt verschwinden,um nicht vor Gericht angeklagt zu werden. Einerseits kann ich die Entscheidung der Fa. Fender völlig verstehen,Markenschutzrechte gelten global dem Hersteller,der seine Gitarren somit vor Markenkopierern schützt,andererseits aber,und so ist es doch zweifellos,versuchen Fremdanbieter ihre Produkte optisch mit Kopfplatten und Bodies im Fender Design aufgrund der Bekannheitsmerkmale kostengünstiger und in meist bester Materialqualität auf dem Weltmarkt anzubieten. Lediglich ihr eigens dafür entworfenes „Phantasie-Logo“ auf dem kopierten Headstock prangert darauf,um eine originale Fender zwischen einer fremden Kopie unterscheiden zu können. Schlußendlich geht es doch einzig um die Tatsache,daß ein Original,wie es die Fender Gitarre nun mal unbestritten ist,von fremden Gitarrenfirmen rein rechtlich betrachtet,nicht in ihrer Formgebung kopiert werden darf. Ein Beispiel hierzu aus der Welt der weltberühmten,in Wien hergestellten „Sacher-Torte“ ,-die bis heute jeder namentlich andere Konditor (auch außerhalb von Österreich) als „Sacher Torte“ produzieren darf,und als solche benannte Köstlichkeit weltweit vertreiben und völlig legal im Handel verkaufen kann,da der Begriff „Sacher Torte“ bisher keinem Markentypischen Schutzrecht obliegt,weil diese besagte „Sacher Torte“ bis dato nicht als patentierter Markenname von Sacher in irgendeiner Form jemals eingetragen und somit geschützt wurde. Nebenbei bemerkt,empfinde ich die berühmte „Sacher Torte“ aus Wien,mit ihren derzeit maßlos überzuckerten,-und mit allerlei anderen ungesunden Zutaten (Glukose,Inverzuckersirup,sowie ungehärteten Pflanzenfetten etc,) einfach nur ungenießbar. Wie gut,daß uns Gitarristen so etwas als womöglich eßbare Variante in Form einer extrem zuckersüßen E.-Gitarre bisher erspart blieb! Oder gibt es so Etwas auch schon?!?

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      1. G&L-Guitars ist (lt. Recherche im Internet) seit Ende letzten Jahres leider auch nicht mehr am Start,-schlichtweg ist Guitars by George and Leo aus den USA pleite gegangen,hat Insolvenz gemeldet,und ist nun definitiv vom Markt verschwunden! Das ist sehr traurig,denn die G&L-Gitarren waren allesamt sehr gut! Nun gibt es sie vermutlich lediglich gebraucht zu erwerben. Allerdings wird sich wohl kaum jemand von seiner G&L-Strat-Asat/made in America oder produced in Indonesia trennen wollen.

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  8. Warum wurde mein Kommentar gelöscht? Ich habe gefragt, was Dieter Gölsdorf zu den Tele- und Strat-Style-Gitarren unter seinem Label Diego sagt.

    Was soll daran nicht öffentlich werden?

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    1. #Hallo Seschi,du hast völlig Recht,Diego E.-Gitarren besaßen auch eine typisch „Fendereske“ Kopfplatte und einen Body in Strat-Formgebung. So weit ich mich erinnere,gibt es diese besagten Diego Strat-Nachbauten schon seit längerer Zeit nicht mehr neu zu kaufen. Hatte vor einigen Jahren mal einen Gitarristen kennengelernt,der live on Stage auf einer Diego Strat-Kopie in blassblauer Hochglanzlackierung spielte. Soundmäßig war diese Diego Strat-Kopie durchaus recht gut. Sie hatte drei Singlecoil Pickups.

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    2. Soweit ich weiß, gibt es die Diego-Gitarren von Göldo schon längst nicht mehr, bzw. nur auf dem Gebrauchtmarkt.

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      1. Interessant wäre aus meiner Sicht jetzt die Frage, ob es für die Abmahn-Agenturen jetzt einen Ansatzpunkt gibt, wenn man privat eine Gitarre im Fenderdesign bei ebay einstellt.

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    3. Der Kommentar ist doch weiter oben zu sehen!

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    4. Wohl dem, der einfach schon längst alles hat, was er braucht. 🙂

      Btw.: Es gibt zahlreiche, sehr zahlreiche kreative, gute Gitarrenbauer in diesem und vielen anderen Ländern. Eine Gitarre muss ja nicht wie eine Strat, Tele, Jaguar, LP, SG, whatever, aussehen. Mehr Mut zu Neuem!

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  9. Mir ist das egal, wenn es ein gutes Instrument ist. Fender dreht unermüdlich an seiner Preisspirale und das “Made in USA “verbündet sich mit MAGA !
    Jura wollte ich außerdem nie studieren.

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  10. Was heißt das nun? Um wieviel Millimeter Genauigkeit geht es eigentlich? Wo beginnt der Graubereich? Fender selbst hat diverse Strat-Korpora im Laufe der Zeit entwickelt.

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  11. An die Redaktion gerichtet: Wäre es nicht sinnvoll, den Text um den Hinweis zu ergänzen, dass es ein schlichtes Versäumnisurteil war, das keinerlei Präzedenzwirkung für andere Fälle entfaltet? Es wurde auch nichts verhandelt, der Beklagte ist in dem Zivilprozess nicht erschienen, das ist alles.

    Jetzt geistert diese Meldung zumeist auf euch verlinkt durch Gruppen und Foren, meist mit dem Tenor, es gäbe jetzt bald keine Alternativstrats mehr. Und das ist kompletter Unfug. Angesichts der Darstellung hier aber nicht verwunderlich, dass das nun so kursiert.

    Also eher ein Bärendienst, die tatsachliche Lage ist unverändert!

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    1. Ich habe diese News die Tage gelesen und da stand oben schon das Update drin. Die offizielle Pressemeldung von Fender vom 9.03. findet man im Netz auch, da steht natürlich nix von Versäumnisurteil, aber warum sollte Fender das auch so kommunizieren. Würde Gitarre&Bass da jetzt keinen Vorwurf machen, zumal es auch nach wie vor keine offizielle Meldung vom Gericht gibt. Außerdem ändert die Art des Urteils, wie du selbst sagst, erstmal nichts an der gegenwärtigen Lage.
      Und wer hat gesagt, dass es „bald keine Alternativstrats“ mehr gibt? Hier auf der Seite außer dir niemand. Ich sehe hier nur berechtigte offene Fragen, keine Behauptungen. Was irgendwelche Foren-Ritter mit zu viel Freizeit und Fantasie daraus machen, ist deren Problem. Komische Empörungskultur …

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      1. Ok, wenn das Update vorher schon drinstand, ist das gut so. Ist bei am Handy entweder nicht zu sehen gewesen oder (bei mir) untergegangen, dann sorry.

        Und “wer das sagt” habe ich ja schon geschrieben /(“Gruppen und Foren) – das Internet besteht ja nun nicht nur aus dieser Seite! Wie immer in solchen Fällen, wird auf Basis von gefühltem Halbwissen wirres Zeug behauptet – eben dass es keine Kopien mehr geben wird/ darf etc. ” bin gespannt was dann mit Harley Benton passiert”, “hab mich schon immer gewundert, dass das erlaubt ist” usw. ist da zu lesen. Vielleicht bist Du nicht auf Facebook, dann würde ich Dir raten, das auch dabei zu belassen. 😉

        Hier fehlt immer noch ein ganz entscheidender Hinweis, nämlich dass ein Versäumjnisurteil in einem Zivilprozess keinerlei Prazedenzwirkung hat, Und genau DAS ist doch hinsichtlich aller sich aufdrängenden Fragen das mit Abstand entscheidende.

        Fender hat etwas in der Hand gegenüber dem konkret Beklagten, sofern der jetzt nicht reagiert. Das ist aber alles, es ist keinerlei Rückschluss auf mögliche weitere Fälle zu ziehen.

        Und das kommt auch in dem Update noch zu kurz, da wird (nach meiner Auffassung) noch immer suggeriert, als sei durch das “Urteil” eine konkrete Auswirkung auf “den Markt” gegeben. Und das ist eben nicht der Fall, es betrifft ausschließlich den Beklagten und es ist auch keine Prognose für folgende Fälle abzuleiten.

        Wahrscheinlich ist es aber eh egal, was hier noch ergänzt wird, weil die Aufmerksamkeitsspanne heute bei den meisten auf max. zwei Zeilen beschränkt ist.

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      2. Im übrigen ist es keine “Empörung”, sondern die Erwartung an eine angemessene Darstellung der Sachlage. Und die ist eben: Ein Versäumnisurteil aus einem Zivilprozess – zudem aus niedriger Instanz – hat keinerlei Signalwirkung für “den Markt”. Nicht “wenig”, nicht “vielleicht”…. keine! Und da wäre es meiner Ansicht nach schlicht angebracht, das auch so klar zu benennen.

        Wo auch immer Du da Empörung reininterpretierst, von mir gab es die nicht. Der Verweis auf die “wirren Spekulationen” angesichts dieses Falls mit Verweis auf eben diesen Text ist eine schlichte Tatsache. “Komisch” finde ich eher, dass man es “komisch” findet, diese wesentliche Crux aus dem Sachverhalt, dass es eben keine Präzedenzwirkung hat, auch als solche herausgestellt im Text sehen zu wollen. Für alle anderen als die beiden Parteien hat das was vom Sack Reis in China.

        Das Update habe ich übrigens tatsächlich überscrollt, da ich es am Ende des Textes erwartet hätte oder aber eingangs oder abschließend einen Hinweis auf eine Überarbeitung IM Text. Den liest man ja sonst naturgemäß nicht jedes mal komplett von vorn bis hinten durch ohne Anlass.

        Ich bin übrigens keineswegs ein Freund solcher dreisten Fakes, im Gegenteil! Aber darum geht es hier nicht.

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  12. Es bleibt de facto sehr spannend,und zukünftig auch einfach einmal abzuwarten,wie sich die Situation der Gitarrenfabrikanten untereinander entwickeln wird. Damals,in der Zeit der „Law suit Era“ entwarfen die umtriebigen Asiaten (vornehmlich in Japan!) dann plötzlich und völlig unerwartet,eigene E.-Gitarrenmodelle,wie die heute legendäre Iceman,damals gefertigt von Ibanez/Cimar/Greco,dann die Starfield Altair Custom Serie,made by Ibanez,es folgten die Ibanez Talman,Ibanez Artist-Serienmodelle und man fokussierte sich bei Ibanez viel später sogar auf eine (heute leider nicht mehr neu verfügbare!) Ibanez Roadcore und eine,leider bleischwere Ibanez Darkstone 500 (made in China) für die damalige Gothic Darkness Fraktion,die dann wieder so rasant in der Versenkung verschwandt,wie sie einst in einem extrem kurzen und sehr düsteren Werbe-Video-Clip von Ibanez vorgestellt wurde. Die aktuelle Thematik um die Fender Schutzrechte bringt vielleicht wieder mal ganz neue Gitarrendesignvarianten von bisher noch unbekannten (asiatischen) Gitarrenfabrikanten auf den ohnehin global gesehen hart umkämpften Gitarren Markt,-wer weiß das schon?!? Überaus aktiv und stets innovativ scheinen in dieser Hinsicht auch in Zukunft die asiatischen Gitarrenfirmen in Japan,China,South Korea und Indonesien zu sein,was dann evtl. neue, junge interessierte Käufer anlockt?!? Resümee: die Sammlerpreise für alte und gute Strat-Nachbauten (Plagiate) werden aber sicherlich noch höher steigen,und der Markt wird sich wohl völlig auf neue Designmodelle einstellen müssen. Abwarten,und dann einfach schauen,wie es weitergeht. Und besten Dank an die gesamte G & B-Redaktion,die uns „Gitarrenverrückte“ ständig mit aktuellen Vorkommnissen aus der Gitarrenwelt versorgt!

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  13. Unabhängig von der Frage eines Versäumnisurteils ist zunächst einmal festzuhalten, dass ein Urteil in einem Zivilprozess immer nur zwischen den beteiligten Parteien gilt. Es ist ein Urteil der ersten Instanz in EINEM konkreten Prozess, und kein neues Gesetz. Ich halte das Urteil aber auch inhaltlich für kompletten Unfug. Denn es ignoriert die Tatsache, dass Fender seit 70 Jahren zugesehen hat, wie Hinz und Kunz Gitarren mit diesen Umrissen bauen. was auch der Grund ist. Warum Finder und Gibson? In den USA. Mit solchen Klagen Schiffbruch erlitten haben. Das ist komplett zu trennen von der Form einer Kopfplatte, die einem Markenlogo gleichkommt. Ganz abgesehen davon, dass eine Abgrenzung zu ausreichend entfernten Variationen dieser Grundform praktisch unmöglich ist. Leicht verschlankt á la Suhr, ohne Pickguard, wo soll da die Linie gezogen werden? Alles, was bisher vorliegt, ist ein Urteil in erster Instanz, bei dem die Gegenseite offensichtlich überhaupt keine Gegenargumente vorgetragen hat und nur deshalb verurteilt wurde. Ob irgendein anderes Landgericht oder gar eine höhere Instanz diesem Urteil folgt, bleibt abzuwarten. Ich habe da ganz massive Zweifel.

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  14. Mein größter Wunsch wäre es,wenn die Gitarre & Bass Redaktion endlich ein längst schon überfälliges Sonderheft der begehrten Fernost-Elektrogitarren anbieten würde! Diese großen Gitarrenhersteller aus Japan,aus Korea,aus China und aus Indonesien sind doch unbestritten seit Jahrzehnten die Marktführer in diesem Bereich,weil sie preisgerechte Produkte zu einem durchaus fairen Preis anbieten. Die Materialqualität der Gitarren hat sich in Folge der Konkurrenz eigentlich bei sämtlichen Gitarrenfabrikanten deutlich verbessert. Es ist und bleibt ein Wettbewerb unter den mächtigen Giganten,die ihre Gitarren auch weltweit verkaufen müssen. Innovation und Qualität scheint hier das Zauberwort zu sein. Daran sollten sich alle führenden Unternehmen in diesem Bereich zukünftig orientieren. Dieses ewige Gerangel um größte Marktanteile und höchste Gewinne wird ergo sowieso weiterbestehen. Es ist wahr,daß einzig der Kunde den weiteren Verlauf in diesem Zusammenhang bestimmen wird. Wird nichts verkauft,droht die Stagnation,die unweigerlich zur Pleite führt. Die Originale Fender Stratocaster wird ohne Frage die beliebteste Elektrische Gitarre auf diesem Erdenball bleiben,dessen bin ich mir sehr sicher.

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    1. Belinda du verstehst das nicht…bist wohl jünger….das nennt man mojo….und wer will sklaven, kinder und frauenarbeit in deinen genannten ländern unterstützen…..du indem du instrumente kaufst die ohne rechte für arbeiter und zu billigstlöhnen hergestellt werden…..aber wahrscheinlich kaufst du auch bei h und m und bei zalando….wo wir auch wieder in billigst lohnländer ohne recht und anstand angekommen wären…..
      Und alles klein geschrieben….das unsere rechtschreibnerds wieder was zu tun haben…ja ich könnte auch anders will aber nicht….

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      1. #“Stoimle“: Klartext zu deinem „Oberlehrer-Negativ-Kommentar“: zunächst bin ich vermutlich „viel älter“ und erfahrener als du,und ich kaufe auch niemals bei Online-Anbietern irgendwelche Gitarren,die ich nicht vorab testen und begutachten kann!!! Desweiteren werden die angeblich „katastrophalen Arbeitsbedingungen“ im asiatischen Raum leider immer nur von Kreaturen absolut negativ beurteilt,die wohl nicht wissen,daß z.B. die Beschäftigten bei Eastman Handmade Guitars Manufacture in China sehr wohl gerne arbeiten. Ich hatte die Möglichkeit,direkt dort vor Ort das „Betriebsklima“ und die Arbeitsbedingungen zu erkunden. Es ist sehr richtig,daß in Asien,in Mexico,in den U.S.A. und etlichen anderen Gitarrenfabrikationsstätten der Welt auffallend viele Frauen beschäftigt sind,weil sie,-teilweise besser als Männer,-Tonabnehmer per Hand wickeln und auch mit den technischen Arbeiten vertraut sind! By the Way: Frau Abigail Ybarra war übrigens bei Fender in den U.S.A. etliche Jahrzehnte in der Pickupwicklung per Hand angestellt! Ihre wunderbar klingenden Pickups werden heute zu absoluten Höchstpreisen verkauft! Und: Kinder habe ich bei Eastman überhaupt nicht arbeiten sehen können! Ich glaube kaum,daß Kinder überhaupt die hohen technischen Anforderungen in der seriellen Gitarrenfertigung bewerkstelligen könnten! Das große Problem deutscher,einheimischer Gitarrenfabrikanten ist der unnötige Bürokratismus,die hohen Lohn-und Nebenkosten,die stete Angst vor Innovationen,die extrem hohen Verkaufspreise der Gitarren aus Germany,der Verzicht auf lukrative Werbemaßnahmen,und der deutlich erlahmte Handel wegen all dieser Faktoren! Und wer es noch immer nicht begriffen hat,daß besonders gerne viele deutsche und europäische Firmen in Asien ihre Gitarren produzieren lassen,weil sie doch Kosteneinsparungen so sehr schätzen,aber sich gleichzeitig aufgrund des „Outsourcings im Ausland“ total abhängig machen,sollte zukünftig auch weiter auf seiner „Traumwolke“ schweben! Wer es schlußendlich noch nicht kapiert hat: die Welt lebt und arbeitet im Kapitalismus und nicht in der Planwirtschaft!

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        1. Getroffene hunde bellen……und ich bin 78 jahre und spiele seit 68 Jahren gitarre und du bist ein kleines respeklosrs kind das nicht mit kritik umgehen kann und weil du bei eastman warst noch nicht die welt kennst…träum weiter mein sohn…..und schmolle….🥶😘🥸

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          1. „“Stoimle“: Du hast absolut gar keine Ahnung,kannst nur beleidigen,und kennst die Leute,die du verbal zu attackieren versuchst,überhaupt nicht! In deinem betagten Alter scheinst du bis dato leider nichts zugelernt zu haben. Traurige Bilanz eines mit etlichen Rechtschreibefehlern behafteten Textes und eines stoischen „Predigers“,der hier in diesem Forum mit seiner negativen Art und Weise absolut nichts zu suchen hat. Nette Grüße von Bellinda!

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          2. Blub blub blub😂😂😂😂😂

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  15. Vermutlich wird Gibson jetzt nachziehen!

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  16. Nun – und wenn es nur der Glaube “an das Gute ist” – die Klage ging an die Anbieter, die per AliBaba und Temu wirklich alles haarklein und bisweilen recht dreist kopieren, daber aber den Standard einer 80er Hohner ST59 komplett verfehlen.

    Im Ernst, wäre ich ESP, Gippson, Fänderr oder andere, das würde mich auch ärgern. Wie viele kaufen so eine Gitarre aus Zweitband oder ähnlich, denken sich ohne Ahnung was sie da kaufen, dabei isses ne ganz brutale China-Kopie. Die 1:1 so aussieht, und sich nicht per anderem Headstock, Korpushorn, Markennamen als “deutlich unterschieden” zeigen. Irgendwie finde ich das Urteil gut, wenn es eben nur in Richtung der 100% Kopierer geht.

    Ich komme aus der Automobilindustrie und sehe auch mit Schrecken, Wut und ähnlichem, was unsere Designs stellenweise brutal abgekupfert sind. Dabei ist da kein Patent etc. drauf, aber ich schätze jeder hier würde mit Ärger reagieren, wenn woanders mit Copy/Paste ein Produkt simpel abgekupfert wird.

    Aber nochmals, wenn Fänderr damit jetzt einen auf Apfel macht und die Abmahner rumschickt (übrigens auch uns Automobiler immer wieder gerne), dann bleibt nur zu hoffen, dass sich “der Markt dazu regt”. Und eben nur noch neu kauft, oder kam von F. irgendwie was an Innovation zuletzt, die ich verpasst habe ?!

    Es grüßt der Spector-Player, der das Thema von woanders und wann anders her irgendwie kennt ;⁠-⁠)

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  17. Vielleicht eine dumme Frage, aber warum klagt Fender in Deutschland gegen einen chinesischen Hersteller und nicht gegen HB oder J&D? Die haben doch auch eine Unmenge an S-Style-Gitarren, bei denen zumindest für mich bei der Korpusform (!) kein großer Unterschied zu einer Stratocaster von Fender zu erkennen ist. Oder zahlen Firmen wie Music Store und Thomann Lizenzgebühren an Fender, wie es meines Wissens ja auch Warmoth tut?

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  18. Willkommen in der modernen Neuzeit! Heute wird die serielle Gitarrenproduktion bereits mit Computergesteuerten Robotern (Lackierung,Fräsungen,Bohrungen etc.) und überwiegend mit vollautomatischer CNC-und Lasertechnik betrieben. Selbst bei meinem regionalen kleinen Gitarrenbauer,der seine momentan extrem bizarren E.-Gitarren im Style der polarisierenden damaligen B.C.Rich „Metal Äxte“ anfertigt,bedient sich der neuesten Lasertechnik. Fender,Gibson & Co. bauen in ihren Fabriken sowieso schon seit längerer Zeit mit Robotern-und KI gestützter Software ihre Produkte. Da gleicht ein Ei dem anderen Ei auf den Millimeter. Weshalb sich Fender nun so viel Zeit mit seiner Klage gelassen hat,daß sich alle Strat-Body-Kopierer jetzt wohl auf völlig neue Designs umstellen müssen,bleibt fraglich. Gitarren verkaufen sich momentan (allgemein gesehen) anscheinend nicht mehr so leicht,wie vor einigen Jahren,als der Gitarren-Boom den globalen Markt mit immer neuen Produkten regelrecht überschwemmte. Heute bestimmen besondere Faktoren,wie hohe Einfuhrzölle,Preissteigerungen und Wettbewerbsstreitigkeiten zwischen den Gitarrenherstellern den Markt. Da scheinen die Gitarren-Fabrikanten in Fernost ihre „Hausaufgaben“ längst gemacht haben. Gut für die Kunden ist aber,daß Konkurrenz generell das Geschäft belebt!

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  19. Wenn Fender tatsächlich möchte, dass niemand mehr die Bodyform einer Strat verkauft, dann könnten sie gleich Thomann, Xotic, Suhr, verklagen. Macht Fender aber nicht. Die wissen schon warum.

    Ich würde sagen, da ist viel heiße Luft um nichts.
    Versäumnisurteil bedeutet im Zivilrecht, den Sachvortrag und auch die Wertungen – soweit vertretbar – der Klägerseite unhinterfragt zu übernehmen (sog. Darlegungslast in Kombi mit Beibringungsgrundsatz).

    Spannend wäre die Frage, ob sich Kunst, Markendesign etc. noch mehr als 60 Jahre nach der Entstehung rechtlich schützen lassen kann. (Marken- und Urheberrechtler, wo seid Ihr?)

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  20. Die Reaktion der Fa. Fender ist berechtigt. Wer will sich schon seine rechtlich geschützte Marke von anderen Fremdherstellern,die Strat.-Plagiate bauen, nehmen lassen? Bin nur froh,daß die originalen Fender Gitarren derzeit noch in Mexico,China oder in Amerika,und nicht in Kuba gefertigt werden. Was Recht ist,muß auch dauerhaft Recht bleiben. Fazit: die tadellos gefertigten Stratocaster Nachbauten von asiatischen Anbietern werden intern vermutlich bei privaten Verkäufern irgendwann Sammlerhöchstpreise erzielen können,dies scheint jetzt vorprogrammiert zu sein. Aber ein gutes Original wird stets wohl niemals an Wertigkeit verlieren. Im Grunde werden sich die Leute dann an der hochwertigen Qualität und dem bezahlbaren Preis orientieren,wobei Fender seine Preise letztlich erst enorm nach oben diktierte,dafür aber auch die Qualität (Bundbearbeitung und Verarbeitung allgemein) deutlich verbessert wurde. Ich sehe das Ganze sehr gelassen.

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    1. Bei einer Markenrechtsverletzung muß zwingend ein Markenrecht verletzt werden, sonst hat man damit keinen Erfolg. 😉

      In der Tat treten nicht nur hierzulande tonnenweise (schlechte) Fälschungen auf den Markt, inklusive dem tatsächlich geschützten Fender Schriftzug, aber auch Echtheitszertifikate, Custom Shop Logos und täuschend echt ausschauenden Koffer. Dagegen muß in der Tat dringend etwas unternommen werden, denn das sind Plagiate und somit sowieso quasi verboten. Es werden früher oder später wissentlich oder unwissentlich Käufer betrogen! Da bin ich ganz Deiner Meinung, dass man dagegen etwa tun muß.
      (Den häßlichen und unnötigen Seitenhieb gegen Cuba will ich jetzt mal nicht kommentieren)

      Fakten:
      Die Form des Bodys ist in Europa nicht geschützt. Ebenso ist die Form der Kopfplatte in Europa nicht geschützt. Die Gründe sind einerseits, dass keine Gebrauchsmusterschutzanträge oder Markenschutzanträge gestellt wurden. Hautsächlich aber, weil es Fender 25 bis 30 Jahre lang versäumt hatte, Klage gegen Nachahmer zu erheben. In einem aufseheneregendem Urteil (ich denke, das war auch Düsseldorf oder Frankfurt?) Ende der 1970er/Anfang der 1980er verloren Fender und Gibson in einer gemeinsamen Klage gegen Tokai mit genau dieser Begründung. Die beiden wollten Tokai mittels Einstweiliger Verfügung von der Frankfurter Musikmesse ausschließen. Sie hatten aber Jahrzehntelang unterlassen, gegen Nachbauten aller Art irgend etwas zu unternehmen. Dadurch ist ein “Gewohnheitsrecht” entstanden. Seither besteht weder bei Fender noch bei Gibson ein aktives Patent oder Markenschutz auf die Umrisse von Body- und/oder Kopfplatte in Deutschland und somit in der gesamten EU. Anders sieht es in England und vor allem den USA aus. Darüberhinaus haben beide Firmen hunderte Markennahmen auf alles mögliche, wie z.B. “Strat”, “Tele”, “Relic”, usw.

      Mittlerweile versuchen Gibson und Fender einen anderen Weg, erfolgreiche Mitbewerber aus dem Markt zu drängen, indem sie darauf plädieren, dass ohne sklavischer Kopie der Verkaufserfolg der Kopierenden Firmen nicht möglich wäre und das der einzige Grund für deren Existenz sei. Damit hat Gibson vor etlichen Jahren schon einen Prozess gegen Fernandes erfolgreich gewonnen (und gegen PRS verloren).

      Als “sklavische” Kopie dient seiner die 5 Detail-Klausel:
      Open Book Kopfplatte, Form der Cutaways, Form des Schlagbretts, Anordnung der 4 Potis und Platzierung des PU-Schalters, sowie der Form der Trapezinlay im Griffbrett. Die Les Paul Raute, der Les Paul Schriftzug sind sowieso geschützte Markenzeichen.

      Der jetzige Versuch von Fender versucht wiederum eine neue Art der Deutung von Plagiaten. Sehr interessant. Da das aber ein “Versäumnisurteil” ist, bei welchem der Beklagte nicht vor Gericht erschienen ist, hat das aktuell keine weitere Bedeutung. Es wurde zwar in diesem einen, konkreten Fall zugunsten von Fender entschieden. Aber nur, weil eben dieser Beklagte und/oder seine Rechtsvertretung nicht anwesend war. Um das Urteil flächendeckend durchzusetzen, müßten sie jeden einzelnen Marktteilnehmer verklagen. Und da bin ich mir sicher: Irgendwann wird einer bei Gericht erscheinen und dann wird das Urteil anders aussehen.

      Von daher bin ich ganz bei Dir: Ich sehe das Ganze gelassen

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      1. Doch erstaunlich,wie sehr dieses aktuelle Thema die Menschen beschäftigt und polarisiert. Wer ein eingetragenes,weltweit geltendes Markenschutzrecht besitzt,der kann sich prinzipiell gegen Kopierer seines Labels gerichtlich mit Erfolg zur Wehr setzen. So scheint jedenfalls die momentane Rechtslage. Bezüglich der Produktionsstätten bei Fender: so weit mir bekannt,besitzt Fender Fabriken in den U.S.A. (Corona/Californien),in Mexico (Ensenada),und in China,-sowie auch in Japan (Fujigen). Aufgrund der derzeitig total katastrophalen Situation auf Kuba wegen des tobenden Krieges in Nahost,und der damit verbundenen wirtschaftlich extrem desolaten Versorgungsengpässe der geografisch größten Karibikinsel,wird es wohl auch zukünftig dort überhaupt keine Gitarrenfabrikation geben. Vor etwa 10 Jahren waren wir mal dort vor Ort auf Kuba,und besuchten die fast menschenleere Hauptstadt Havanna,dann Varadero,und einige weitere „Sehenswürdigkeiten“ dieser total maroden Insel. Eine Gitarrenmanufaktur konnten wir schon damals dort nicht finden,-weil es auf Kuba nämlich gar keine gab. Schade,denn wertige Hölzer und gute Holzhandwerker scheint es in Kuba ja doch zu geben. Nun ist die wirtschaftliche Lage auf Kuba sehr schlecht und Stromausfälle und Benzinverknappung an der Tagesordnung. Das ist sehr bedauerlich. Uns ist es aber eigentlich auch vollkommen egal,wo heutzutage Gitarren gebaut werden,nur die Verarbeitung,der Sound,und der Preis muß schlussendlich stimmen. Die hohe Wertigkeit einer Gitarre liegt immer auch im Auge des Betrachters,und dieser bestimmt nicht unwesentlich das Angebot sowie die Nachfrage. Keep cool!

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        1. Es ist lustig, dass du die kubanischen Hölzer erwähnst, denn über die aktuelle Lage hinaus hat die Insel eine unglaubliche Geschichte mit dem Mahagoni “Cedrela odorata”. Technisch gesehen ist es kein echtes Mahagoni, sondern der enge Verwandte, den man Spanische Zeder nennt. Bevor sich die Massenproduktion in Mexiko oder Japan ansiedelte, war dies der heilige Gral für Hälse von klassischen Gitarren und sogar einigen Edel-Akustikgitarren, vor allem wegen seiner thermischen Stabilität. Man vergisst oft, dass der Geigenbau dort sehr handwerklich geblieben ist, weit entfernt von den Industriestandards in Corona, da die Embargos die Einheimischen dazu zwangen, Könige des Recyclings und der Optimierung zu werden. Sie haben ein Wissen über die natürliche Trocknung, das unsere modernen Trockenöfen alt aussehen ließe.

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  21. Die Grundform einer Stratocaster ist eben Eigentum von Fender seit der ersten Generation…. Ich kann einfach nicht verstehen warum sich soviel Leute sich damit nicht auseinandersetzen können… Eine Stratocaster ist eben eine Fender basta!
    Plagiaten & Klonen sind eben nicht akzeptabel!

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    1. Da bin ich eigentlich fast bei dir,lieber Alberto Rinaldis! Fakt ist aber auch,daß die Verkaufspreise für alte Strat-Nachbauten in ihrer zweifelsfreien top Qualität aus damalig japanischer Produktion (Mitte der 1970er-Jahre) besonders von der Firma Greco,unaufhaltsam und sehr steil nach oben steigen werden! Auch wenn es so manchen Leuten vielleicht nicht sonderlich gefällt,diese besagten Strat-Nachbauten sind bis heute sehr gesuchte Raritäten. Ich habe vor zirka 12 Jahren vermutlich noch eine der letzten Greco Strats im absoluten Bestzustand inklusive eines sehr soliden Gitarrenkoffers für satte 790,-€ von einem privaten Verkäufer ergattern können. Hand auf‘s Herz,diese wirklich wunderbare Gitarre übertrifft klangmäßig und qualitativ bis dato so manche Original Fender Stratocaster aus Corona/Californien!!! Und ich würde sie niemals verkaufen! Aber,es stimmt durchaus,daß Fender die alleinigen Markenschutzrechte besitzt. Dies sollte heute auch respektiert werden. Fazit: einerseits ist es schon verständlich,daß man eine eingetragene und streng geschützte Marke nicht kopieren darf. Auf der anderen Seite bin ich jedoch über den damaligen Kauf meiner Greco-Strat-Copy sehr froh,denn sie kann ja selbst als kopiertes Produkt rein gar nichts dafür,daß man sie 1976 so akkurat in Japan herstellte,und daß sie heute unter Insidern so sehr beliebt ist! Insofern muß ich deutlich sagen,daß ich zumindest sehr gute alte Strat-Nachbauten praktisch akzeptiere,weil für mich vorrangig die Qualität zählt,die ja bekanntlich bei Fender nicht immer die Beste war. Meine ehrliche Meinung.

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    2. Die Grundform einer Stratocaster ist weder als Marke, Gebrauchsmuster oder Patent registriert, noch wäre das rechtlich möglich. Erst recht nicht, nachdem sie seit einem Menschenalter Allgemeingut im Gitarrenbau ist. Die Bezeichungen “Stratocaster” und “Strat” sowie die Marke “Fender” sind geschützt, die Kopfplatte teilweise, und das wars.

      Deshalb hat Fender das auch als “Urheberrecht” verkaufen wollen, was rechtlich gaaanz wackelig ist. Das Versäumnisurteil ist nur ergangen, weil der Beklagte nicht reagiert hat, und basiert daher nach der Prozessordnung alleine auf den unwidersprochenen (mMn teils sachlich schlicht unrichtigen) TatsachenBEHAUPTUNGEN von Fender. Schon die Behauptung, Leo persönlich hätte die konkrete Form entworfen, ist nach allen verfügbaren Quellen schlicht erfunden. Es waren mehrere andere beteiligt, und zwar genau an den Dingen, die so einzigartig sein sollen, wie die Shapings (die wohl auf Fredde Tavares zurückgehen). Wäre das bestritten worden, und Fender hätte die genaue Ürheberschaft (und die Übertragungskette auf CBS bis hin zu Das Urteil ist völlig bedeutungslos, denn es ist auf rein formaler Grundlage ergangen, ohne die Tatsachen überhaupt Beweis zu erheben.

      Zu guter Letzt: Fender hat nicht nur aus meiner Sicht jedes eventuell mal bestehende Recht längst verwirkt. Man kann nicht hinterher kommen und das seit Jahrzehnten etablierte Geschäft anderer Gitarrenbauer vernichten wollen, nachdem sich ein Design weltweit schlicht als eine übliche Solidbodyform etabliert hat. Selbst eingetragene Marken können wirkungslos werden, wenn man sie als Inhaber nicht regelmäßig benutzt und bei Verstößen verteidigt. Hat Fender in den 60ern etwas gegen Burns, die Watkins Rapier oder die Höfner 173 getan? Oder gegen MusicMan und G&L? Nein. Nicht einmal gegen 1:1 Kopien aus Japan gab es je ein Gerichtsurteil. Und das war’s dann auch schon.

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