CITES-Artenschutz

Auflagen für Instrumente mit Palisander – UPDATE!

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Fetter Hals, Palisandergriffbrett mit Pearl Block-Randeinlagen


ACHTUNG: SEIT DEM 26.08.2019 GIBT ES EIN NEUES CITES-UPDATE, DAS MUSIKINSTRUMENTE VON DEN BISHER GELTENDEN BESCHRÄNKUNGEN AUSNIMMT: HIER GIBT´S ALLE DETAILS.

Die Kurzform:

  • Betroffen sind ab dem 02.01.2017 alle Arten von Palisander (engl. Rosewood).
  • Man darf Instrumente mit Palisanderanteil auch nach dem 02.01.2017 ohne Papiere besitzen, die Nachweispflicht spielt erst beim Kauf/Verkauf eine Rolle. 
  • Will man nach dem 02.01.2017 privat oder gewerblich ein Instrument mit Palisanderanteilen verkaufen, braucht man eine Vorerwerbsbescheinigung von der jeweilig zuständigen Behörde. Die für dich zuständige Behörde findest du in dieser Liste.
  • Instrumente können bis zum 31.12.2016 unter Angabe des Herstellers, Modellnamen und Seriennummer gemeldet werden. Eine gute Excel-Vorlage hierfür haben die Kollegen von Vintage-Guitar Oldenburg bereitgestellt. Nach dem Ausfüllen unbedingt als .pdf speichern!
  • ACHTUNG: Derzeit wird die Regelung von den Unteren Naturschutzbehörden durchaus unterschiedlich gehandhabt, sodass noch keine verbindlichen Aussagen über den Ablauf von Anmelden, Zertifizieren etc. getroffen werden können. Denn auch für die dortigen Mitarbeiter kam diese Neuregelung vermutlich sehr überraschend. Wir empfehlen, die betreffende Behörde telefonisch zu kontaktieren.

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Um es gleich vorweg zu nehmen, die Sachlage ist einigermaßen kompliziert! Rio-Palisander, das liebste Holz aller Gitarrenbauer, steht seit 1992 unter strengstem Artenschutz und darf nur noch unter ganz bestimmten Bedingungen gehandelt und verarbeitet werden.

So richtig ins Bewusstsein aller Beteiligten ist das allerdings erst vor einigen Jahren vorgedrungen, seit die Behörden die Regeln und Verbote genauer kontrollieren. Vor allem Vintage-Händler, aber auch Hersteller hochwertiger Gitarren sind seither irritiert und versuchen sich mit den Bedingungen zu arrangieren. Musiker trauen sich nicht mehr mit ihren Instrumenten an die Öffentlichkeit, nehmen sie nicht mehr mit auf die Bühne. Wie gesagt, wenn es um Rio-Palisander, um Griffbretter, Zargen, Böden, Stege oder schlicht Furnier geht, ist die Sachlage kompliziert. So und nun, genauer gesagt ab dem 2. Januar 2017, wird die Lage noch ein bisschen komplizierter, denn nun stehen alle Palisanderarten, nicht nur Rio, unter Artenschutz. Mehr als 300 verschiedene Palisandervarianten aus aller Welt. Dazu noch Bubinga und Kosso, die als Holz im Instrumentenbau allerdings keine annähernd so große Rolle spielen.

Welche Hölzer sind genau betroffen?

Betroffen sind alle Arten des Palisanders m mitsamt der Unterarten (subspecies). Darunter fällt auch das oft verwendete indische Palisander Dalbergia latifolia. Ebenfalls unter Schutz gestellt werden drei Bubinga-Arten, Guibourtia tessmannii, Guibourtia pellegriniana, Guibourtia demeusei sowie Kosso Pterocarpus erinaceus.

Was bedeutet dies nun für Musiker? 

Wer ein Instrument mit diesen genannten Hölzern zuhause stehen hat, muss an sich erstmal nichts tun. Kein Beamter wird an die Tür klopfen und nach einem Zertifikat für eine Gitarre fragen. Auch das Reisen und das Spielen von Konzerten im EU-Bereich ist nach wie vor unproblematisch. Dazu haben die Branchenverbände SOMM, GDM und BDMH gemeinsam ein Informationsschreiben zur Einstufung wichtiger Holzsorten in den Anhang II des CITES Artenschutzabkommens veröffentlicht.

“Besitz: Für den reinen Besitz sind keine Nachweisdokumente erforderlich.”

“Reisen innerhalb der EU: Bei Reisen innerhalb der EU sind keine Vorkehrungen zu treffen.”

“Reisen in das Nicht-EU-Ausland: Bei der Reise in ein Nicht-EU Land ist die Mitnahme von Musikinstrumenten, die betroffene Hölzer beinhalten, ohne Vorlage von Dokumenten gestattet, sofern das Gewicht der von CITES II betroffenen Hölzer in allen Musikinstrumenten zusammen weniger als 10 kg beträgt. Das Gewicht von Transportbehältnissen und Zubehör wird nicht mit eingerechnet.  Diese Regelung gilt nur für die persönliche Mitnahme aus nicht kommerziellen Gründen.”

Da die meisten Gitarren und Bässe nur Griffbretter aus Palisander aufweisen, also einen nur sehr kleinen und leichten Anteil, ist die Regelung hier also relativ klar und unproblematisch.

Was liegt beim Verkauf betroffener Instrumente an? 

Hierzu wiederum die Branchenverbände:

“Bei Verkauf innerhalb der EU: Für den Verkauf ist ein Nachweisdokument zu empfehlen. Dies ist in aller Regel die Handelsrechnung oder eine Bestätigung, auf der der Verbrauch legaler CITES II Hölzer genannt wird. Sollten keine derartigen Nachweise vorliegen, kann der Zoll oder die örtliche zuständige Landesbehörde Produkte beschlagnahmen, wenn sie von privat zum Verkauf angeboten werden.”

Im Klartext: Wer ab dem nächsten Jahr sein betroffenes Instrument verkaufen möchte, muss nachweisen, dass er dies VOR DER NEUREGELUNG erworben hat. Dies ist nicht mit der Angabe der Seriennummer getan, da diese lediglich angibt, wann das Instrument gebaut wurde, nicht aber, wann der Besitzer es erworben hat.

Was also ist zu tun?

Die Branchenverbände geben eine klare Empfehlung heraus: Instrumente anmelden! “Im eigenen Interesse“, wie es heißt, sollten diese bis zum 02.01.2017 als so genannte Vorerwerbsware angemeldet werden. “Bis zu diesem Datum wird die zuständige Behörde ohne weitere Nachweise davon ausgehen, dass die betroffenen Instrumente vor dem Beginn der Neuregulierung in den Besitz gelangt sind. Nach diesem Datum ist eine Meldung als Vorerwerbsware zwar weiter möglich, die Behörde wird dann aber Nachweise (Kaufbelege; Bestandsnachweise aus der letzten Inventur o.ä.) darüber verlangen, dass die Instrumente vor dem 02.01.2017 erworben worden sind.” Wer also, wie es sicherlich vielen ergehen wird, die Gitarren privat angekauft haben, keinen Kaufbeleg zu seinem Instrument besitzt, hat dann das Nachsehen. Oder einen sehr hohen Aufwand, um das Erwerbsdatum nachzuweisen. HIER könnt ihr die für euch zuständige Behörde ausfindig machen, bei der am besten noch vor den Feiertagen eine Anmeldung erfolgen sollte.

Bei den Naturschutzbehörden bekommt jeder, der sich seinen Bestand dort anmeldet, ein Aktenzeichen zugewiesen. Dieses Aktenzeichen muss mit den Angaben zu den Hölzern, aus denen die Gitarre gebaut ist, auf einer Verkaufsquittung vorhanden sein – auch wenn man das Instrument privat verkauft. Außerdem steht man bei den Naturschutzbehörden in der Buchhaltungspflicht. D.h., dass auch jede Bestandsveränderung gemeldet werden muss. Ob das vielleicht einmal im Jahr geschehen kann oder für einen kürzeren Zeitraum, wird intern gerade diskutiert.

Es wird hektisch

Wie G&B-Mitarbeiter André Waldenmaier in einem Kommentar der Facebook-Gruppe “Vintage & Classic Guitars” treffend dargelegt hat, kommt auf die Behörden ein mindestens so großer Verwaltungsaufwand wie auf die Instrumenten-Händler und -Bauer zu:

“Auch gibt es Fragezeichen bei privatem Verkauf von gebrauchten Instrumenten, welche ja bis zum 31.12.2016 noch ganz legal ohne Herkunftsnachweis erworben wurden. Möglicherweise braucht man dafür eine so genannte “EU-Vermarktungsbescheinigung”. Wenn ja, braucht es dafür ein Gutachten, in welchem des Alter des Instruments bescheinigt wird.

Da wir hier von einem Bestand von mehreren Millionen Instrumenten allein in Deutschland sprechen, dürften die Ämter “ein klein wenig mehr” Arbeitsbelastung bekommen, als noch in der vergleichsweise ruhigen Vergangenheit. Ob die das stemmen können, ist eine weitere, sehr gute Frage. Auch wie der Handel mit den ab jetzt geforderten Listen umgehen soll, wie diese den Unteren Naturschutzbehörden zur Verfügung gestellt werden sollen, wie und wie oft, wann und wo die Behörde diese Listen und Bücher kontrollieren, stellt Fragen über Fragen in den Raum, welche bis Stand heute nicht geklärt sind.”

Was ist CITES?

Natürlich wissen wir, dass bereits zahllose Tier- und Pflanzenarten ausgerottet sind, aber ohne internationale Vereinbarungen ist es offenbar absolut nicht möglich, diesen unseligen Trend zu begrenzen und für den Fortbestand von Tier- und Pflanzenarten zu sorgen. 1973 wurde deshalb in Washington ein Abkommen unterzeichnet, das fortan den weltweiten Handel mit Exemplaren geschützter Arten regeln sollte. Inzwischen haben mehr als 180 Staaten dieses Abkommen ratifiziert und in ihr nationales Recht überführt. Regelmäßig treffen sich die Unterzeichnerstaaten, um das Abkommen weiterzuentwickeln und die Schutzvorschriften anzupassen.

Es ist die „Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora” – kurz CITES. In Deutschland sind die 16 Bundesländer mit der Umsetzung der Vorschriften für den Handel innerhalb Deutschlands bzw. der EU betraut. Für die Erteilung von CITES-Genehmigungen zur Einoder Wiederausfuhr aus Ländern bzw. in Länder außerhalb der EU ist das Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Bonn zuständig. Sehr zu empfehlen, die entsprechenden Seiten im Netz. Ende September/Anfang Oktober 2016 haben sich die Vertragsstaaten in Südafrika getroffen und neue Vorschriften verabschiedet. Drei Monate danach treten sie in den einzelnen Ländern in Kraft, also am 2. Januar 2017. Am Status von Rio-Palisander wurde nichts geändert, dieses Holz steht nach wie vor in der höchsten Schutzklasse (im sog. CITES Anhang I).

Jeglicher Handel, jegliche Verarbeitung ist verboten, es sei denn, ein Händler kann nachweisen, dass das Material legal der Natur vor 1992 entnommen worden ist. Das ist z. B. der Fall, wenn er das Holz/Instrument schon vor 1992 besessen hat. Gegenstände aus diesem Holz – in unserem Fall Instrumente – dürfen nicht ohne die erforderlichen EU-Bescheinigungen gehandelt werden, der Transport über EUGrenzen und jegliche kommerzielle Verwertung ist nur mit CITES-Genehmigungen bzw. EU-Bescheinigungen möglich. Im Fall von Instrumenten bedeutet dies, dass sie nicht ohne die bereits genannten EU-Bescheinigungen kommerziell zur Schau gestellt werden dürfen. Auch Instrumentenbauer dürfen solche Instrumente nur zur Reparatur annehmen, wenn der Besitzer über die erforderlichen Nachweisdokumente zum legalen Besitz (bezogen auf die artenschutzrechtlichen Bestimmungen) verfügt.

Fazit

Aktuell stehen mehr Fragezeichen als Fakten im Raum. Auch bei dem Leitfaden der Branchenverbände handelt es sich durchweg um Empfehlungen – welche Auswirkungen die neuen Richtlinien für uns Musiker tatsächlich haben werden, muss sich noch zeigen. Es ist aber auf jeden Fall davon auszugehen, dass Händler und Instrumentenbauer mit deutlich größerem Aufwand konfrontiert werden als die Spieler. Aber auch dies ist nur eine Vermutung. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte seine betroffenen Gitarren, Bässe etc. noch in diesem Jahr registrieren. Ein Anruf bei der lokalen Unteren Naturschutzbehörde ist zudem anzuraten, um den für diese Sache zuständigen Bearbeiter gleich persönlich auszumachen. Denn von Mensch zu Mensch sieht manches Problem dann doch gleich durchsichtiger aus als wenn man sich stundenlang durch Paragrafen und Links fräst. Das ist zumindest unsere persönliche Erfahrung. [1971]

>>Leitfaden der Branchenverbände 

>> Behördenliste

>> Musterschreiben

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Kommentare zu diesem Artikel

  1. Für Bauer und Händler neuer Instrumente ist das m. E. schon kaum nachvollziehbar, denn das Material ist ja bereits vorhanden, für Private Käufer ist der Sachverhalt nicht nachvollziehbar. Ich vermute, dass das wieder im Sande verläuft, weil nicht handhabbar. Deshalb kann ich nur jede Person ermutigen alles, wirklich alles, anzumelden.

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  2. Und woher weiß ich, auf welchem Instrument das entsprechende Holz verbaut wurde?

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    1. Steht in der regel auf der Herstellerseite 🙂

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      1. Herstellerseite ? Ein großer Teil der Instrumente die das betrifft ist mehrere Jahrzehnte alt.

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        1. … und wenn steht da bestenfalls palisander, aber nicht explizit welche Palisander-Art. in den Rechnungen waren zumindest bis zum 02.01.2017 in der Regel weder die verbauiten Hölzer (schon gar nicht mit Gewichtsangabe) noch die Seriennummern ausgewiesen. Da gibt jede Quittung aus Privatverkauf fast mehr her.

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  3. Der Link zur Facebook-Gruppe „Vintage & Classic Guitars“ ist fehlerhaft (drei “o” bei Facebook)

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  4. Ja, sorry! Voll der Schwachsinn! Laut http://www.rio-palisander.de darf man das Instrument an dem bereits sowieso Palisander verbaut wurde nicht mal mehr handeln: “Der reine Besitz ist nicht strafbar, ein Weitergeben ist aber allensfalls an die Erben oder als Spende(!!!) an staatliche Stellen möglich.” Und wer ersetzt mir dann den Wertverlust? Ist doch genauso mit dem Diesel-Verbot. Nachbar hat sich gerade einen Diesel geholt. Jetzt wird über ein Diesel-Verbot diskutiert. Wenn es durchgesetzt würde, kann er das Auto auch gleich verschrotten lassen… Das sind Ideen ohne Alternativen für die Betroffenen.
    Außerdem habe ich keine Ahnung, welche Holzarten an meinen Gitarren verbaut wurde. Das ich jetzt, zwischen den Jahren, noch zum Gitarrenbauer renne, um pünktlich am 02.01.17 etwas anmelde… Da sage ich nur “***** **** ** *****!!!”

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    1. Bitte nicht “Rio-Palisander”(Dalbergia nigra) und die anderen Dalbergien durcheinander werfen! Sie unterliegen völlig unterschiedlichen Gesetzen.

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      1. Verstehe ich das dann richtig, dass der Rio-Palisander gar nicht mehr gehandelt werden darf, während der Handel mit den anderen Palisanderarten zwar möglich ist, aber nur unter der Voraussetzung der entsprechenden Verifizierungspapiere?
        Wie dem auch sei! Ich habe Gitarren gebraucht gekauft, ohne jeglichen Nachweis. Einfach auf Handschlag. Einige Gitarren davon sind auch schon durch diverse Hände gegangen. Da ist es unmöglich noch einen Herkunftsnachweis vorzulegen. Unter anderem halte ich das neue Gesetz schon deswegen für kaum umsetzbar. Und der Aufwand auf dem Gebrauchtmarkt, diverse Verifizierungen vorlegen zu müssen, sehe ich als Schikane an den privaten Verkäufer/Käufer.

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    2. Hallo Chris, Dein Kommentar vom 21.12.2016 gefällt mir sehr gut ! Da kann ich jeder einzelnen Aussage voll zustimmen. Besonders gut gefällt mir der Vergleich mit dem geplanten Diesel-Verbot. Das ist genau so eine bodenlose Behördenschikane – sprich: Enteignung – wie bei Instrumenten aus/mit Palisander.

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  5. Leider haben wir es in diesem Artikel mit reichlich Fehlinterpretationen und Unkenntnis der verabschiedeten Gesetze zu tun. Schon allein die “10kg Regelung” wird völlig falsch ausgelegt. An keiner Stelle wird erwähnt, daß nur das anteilige Gewicht an Palisander zu berücksichtigen sei. Der Gesetzestext gibt aus juristischer Sicht diese Interpretation nicht her.
    Ich plädiere sehr dafür sich auf der Seite des BfN zu informieren.

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  6. https://www.bfn.de/0305_cites_holz_cop16.html
    Im Gesetz steht z.B.
    Dalbergia spp. Absatz b … “… Maximalgewicht pro Sendung …”, – und leider nichts davon, daß nur der Anteil an Artengeschütztem Holz zu berücksichtigen sei …

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    1. Ich habe ein Gutachten von einem zertifizierten Gutachter für Musikinstrumente machen lassen für meine PRS Custom 24 von 1986, habe darin aber bestätigen lassen, dass nur das Griffbrett (also rund 100 ccm) aus Dalbergia Nigra besteht. Damit war auch das Regierungspräsidium einverstanden und die Gebühr für die Vermarktungsbescheinigung wird nur für das “verbotene” Holz verlangt.

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      1. Hallo Karl-Heinz, bei welchem Regierungspräsidium und wenn möglich: bei welchem Gutachter? Danke, Gruß Thomas

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        1. Gutachter: Henkes & Blazer, Tübingen. Regierungspräsidium Freiburg (für meinen Wohnort zuständig)

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  7. Zur Rio-Palisander-Problematik ist anzumerken, daß der folgende Absatz im Artikel nur die halbe Wahrheit ist.

    “Jeglicher Handel, jegliche Verarbeitung ist verboten, es sei denn, ein Händler kann nachweisen, dass das Material legal der Natur vor 1992 entnommen worden ist.”

    Die zweite Hälfte lautet:
    “Es muss nachgewiesen werden, daß sich das Material, Instrument, Tisch, Stuhl, Skulptur, …, schon vor dem 20. Juli 1992 auf europäischem Boden befunden hat.

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  8. Ich will keinem nahetreten, aber abgesehen davon das diese hirnverbrannte Alibiaktion, ich denke das zB. eine jahrzehnteealte Gibson, Martin oder Fender keinem einzigen Regenwurm das Leben retten wird, während die größten Containerschiffe mit Schweröl durch die Gegend kurven, riesengroße Konzerne kaum Steuern zahlen und Spekulanten ungestraft halbe Staaten verzocken. Frank Zappa hat mal gesagt: “Das am weitesten verbreitete Element im Universum ist die Dummheit”, er war ein sehr weiser Mann, ich vermisse ihn.

    Ein Verbot oder besser eine kontrollierte Abgabe betroffener Holzsorten für den zukünftigen Instrumentenbau ist ja zu verstehen, allerdings stellt sich die Frage wer dann an so einem Verbot verdient, mir kommt da gerade die Prohibition damals in den USA in den Sinn.

    Gut das wir zur Zeit weltweit keine anderen Probleme haben.

    Irgendwie erinnert mich das Ganze an die Gurkenkrümmung.

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    1. Hallo Norbert,

      die Argumentation aus Deinem ersten Absatz zeiht leider nicht. Das würde ja bedeuten: “Mach gar nichts richtig, so lange Du nicht alles richtig machst.”

      Aber grundsätzlich bin ich Deiner Meinung, dass es richtig ist, die Verwendung von geschützten Hölzern für die Herstellung neuer Instrumente zu verbieten und dieses Verbot auch durchzusetzen.

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  9. Hallo,

    ich bin leidenschaftlicher Gitarrenspieler und habe auch schon selber eine Gitarre gebaut.
    Natürlich denken wir alle, dass Palisander scheinbar das “beste” Holz ist… Auch wenn nun die neuen Regeln nicht durchdacht genug wirken und viele Fragezeichen im Raum stehen und wir Gitarristen uns im allgemeinen nur einen kleinen Prozentsatz am Verbrauch von Edelhölzern vorzuwerfen haben, so begrüße ich dennoch, dass in diese Richtung etwas geht.
    Es ist klar, dass wir Menschen grundsätzlich mal über den ein oder andern Verbrauch nachdenken sollten. Ich bin stolz darauf, dass man sich in Gitarrenkreisen dem Thema annimmt.

    Gruß

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  10. Ein paar weitere Worte zu der “10kg Regelung” bei Reisen in das EU-Ausland …
    Versuchen wir es mit Logik, damit es auch ohne juristischen Hintergrund plausibel wird.
    Wenn es so wäre, wie im Artikel beschrieben, daß nur das Gewicht des artengeschützten Holzes zählt …
    Wenn wir desweiteren annehmen, daß ein Griffbrett maximal 200g wiegt, was ziemlich reichlich wäre …

    … dann hätten wir die Möglichkeit 50!!! Gitarren persönlich, zu nicht kommerzieller Nutzung, mit uns zu führen!!!

    Dass das Gesetz so gemeint ist, das glaubt nicht wirklich jemand, oder?

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  11. Die 10kg Regelung bezieht sich tatsächlich nur auf das Gewicht des Palisanderbestandteils. Wenn das Griffbrett also nur 200g wiegt ist alles fein. Es gibt eben nicht nur Gitarren mit Palisander, sondern auch Schnitzereien und ähnliches. Hier sollte es eben ermöglicht werden, dass solche Dinge aus den Urlaubsorten mitgebracht werden können. Die Rechnung oben stimmt also.

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  12. “Was also bedeutet, dass z. B. Gigs mit solchen Instrumenten ein Problem darstellen, denn ein Gig ist ein kommerzieller Grund…” ich habe den Eindruck, das ist eine Deutung, die mit dem Sinn und Zweck der Bestimmungen nicht in Einklang steht (auch wenn das wörtlich natürlich so stimmt, nur ist das ja eine FAQ, kein juristisch exakter Text, oder?). Es geht doch um Handel, im- und Export, nicht um (auch kommerzielle) Nutzung des gefertigten Instruments …

    Auf diesen Kommentar antworten
  13. kommerzielle Nutzung wäre Handelsware. Ein Gig wird wohl nicht darunterfallen.
    Aber ehrlich, haben die Behörden, auch die EU zur Zeit nix anderes zu tun als sich um Millionen von Registrierungen zu kümmern? So nach dem Motto: Ich habe hier 200 Gramm und da noch 187 Gramm? Dann noch 10 Formulare ausfüllen und vielleicht € 100,– Registrierungsgebühr bezahlen – pro Registrierung, oh Gott, oh Gott???

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  14. Ich empfehle jedem, sich die neuen Bestimmungen genau anzusehen und für sich selber die Tragweite mal durchzudenken.

    Wichtig finde ich besonders die folgende Aussage:
    “Sollten keine derartigen Nachweise vorliegen, kann der Zoll oder die örtliche zuständige Landesbehörde Produkte beschlagnahmen, wenn sie von privat zum Verkauf angeboten werden.”

    Das bedeutet in Zukunft: Keine Gitarre (mit Palisander) mehr auf dem Flohmarkt kaufen oder verkaufen wenn keine Vorbesitz-Bescheinigung vorliegt. Auch nicht bei Internet Verkaufsportalen. Kann zu Problemen führen.

    Außerdem sind die neuen Bestimmungen meines Wissens nicht auf Gitarren beschränkt sondern gelten auch für Percussion, Geigen mit Palisanderwirbeln, Orffsche Instrumente, Couchtische aus den 70ern, Erdnussschälchen aus Palisander, Griffe von Taschenmessern, mit Palisander furnierte Plattenspieler usw. Eben alles wo Palisander verbaut ist. Und bei einem großen Xylophon sind 10kg Palisander evtl. schnell erreicht.

    Zum nicht EU Ausland gehört z.B. auch die Schweiz (auch bei Durchreise mit Instrument). Oder auch die Türkei, Island, der Vatikan usw. Auf Wikipedia findet man eine Liste der “europäischen Nicht EU-Staaten”
    Auch England könnte demnächst zum nicht EU Ausland zählen.

    Die Tücke steckt also eventuell im Detail.

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  15. Ich verstehe völlig, dass Maßnahmen zum Artenschutz nötig sind. Ich kann auch gerade noch verstehen, dass man diese Schutzmaßnahmen auf alle Arten von Palisander ausweitet.

    Was ich aber völlig absurd finde, ist den Konsumenten derartig in die Verantwortung zu nehmen. Ich meine, wir reden hier ja nicht von 20teiligen Gartenmöbelsets, sondern in diesem speziellen Fall von Gitarren. Und nicht nur von teuren PRS, Gibson oder Fendergitarren, sondern auch von sehr billigen Gitarren, was bedeutet, dass der Aufwand der Registrierung und Kontrolle oft in keinem Verhältnis zum materiellen Wert steht.

    Und was passiert eigentlich mit Instrumenten, die nicht registriert waren und deshalb beschlagnahmt werden? Und unsere Natur soll wie genau davon jetzt profitieren?

    Nee, ernsthaft: Das ist ein Paradebeispiel für Aktionismus.

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  16. Hi,
    kurzer Einwurf eines betroffenen Instrumentenbauers, der sich gerade durch die Materie wurstet: einen Gig gegen Bezahlung zu spielen ist laut Bundesamt für Naturschutz und CITES keine kommerzielle Nutzung.

    Link: https://www.bfn.de/0305_musikinstrument-bescheinig.html
    3. Absatz.

    Ist insgesamt ein großes Ärgernis. Schuld ist übrigens wohl die Möbelindustrie in Asien, die im großen Stil Raubbau an den Dalbergien betreiben.

    Grüße.

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    1. Hallo Steffen!
      Vielen Dank für den Hinweis, wir ändern es im Text. 🙂

      Liebe Grüße aus der Redaktion!
      Stefan

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    2. Wenn man bei einer bekannten Online Verkaufsplattform “Palisander” als Suchbegriff eingibt, erscheinen 10 Saiten mit Dalbergien. Es werden für den Fachmann auch Produkte sichtbar, die CITES II Schutz haben müssten ( Dalbergia nigra ). Die größte Trefferquote hat die Rubrik Möbel und die Preise sind schockierend günstig, wenn man Handelswege und Produktion mit einkalkuliert und die hierbau hohen, verbauten Mengen vergleicht. Laut behördlicher Information liegt das kommende Jahr der Fokus auf dem Musikalienmarkt. Einige erinnern sich vielleicht, das Einsteigerinstrumente früher dunkel gebeizte Hölzer als Palisander- oder Ebenholz Ersatz verwendet hatten.
      Heute hat jeder Anfänger, der noch nicht mal weiß, was die Quinte von C ist, den Anspruch, das die 50 € Gitarre ein massives Palisandergriffbrett haben muss.
      Umweltschutz ist nicht schlecht, wir haben zur zeit nur diesen einen Planeten und müssen vielleicht umdenken. Auf der Seite des BfN sind auch bekannte Mahagoni Arten CITES II gelistet…

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  17. so ein Schwachsinn kann mal wieder nur einem Beamtenhirn entspringen, die hätten
    ja momentan eigentlich was Besseres zu tun …

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  18. da ich viele gitarren habe welche ich selbst gebaut habe u. bei vielen ein palisandergriffbrett oder steg ( konzertgitarre) verwendet wurde u. die hoelzer auch von schreiner welche ihr lager raeumten uebernommen wurde ist ein nachweis gaenzlich unmoeglich. diese ganzen bestimmungen der umweltbehoerden sind mit der heissen nadel gestrickt u. fern jeder logik irreal. wenn mir von dem verein einer auf die pelle rueckt werde ich meine anwaelte beschaeftigen bis zum hoechsten EU gericht.

    Auf diesen Kommentar antworten
    1. Das ist doch lediglich ein weiterer Schritt, um global den Privathandel unter dem Vorwand “Naturschutz” per Gesetz zu verbieten. Würden es all die weltweiten Naturschutzbündnisse ernst meinen, müssten diese die globale Holzhersteller-Industrie in Haftung versetzen. Nun wird der Verbraucher wiederholt für eine global agierende Räuberbande der Frei-Handels-Großindustrie per Gesetz in Haftung genommen. Wer meint, er könne sich bei einer übergeordnetter Stelle beschweren, der wird rasch merken, dass er sich nur an die Gegenseite wenden kann. Das ist eine Einbahnstrasse. Früher mußten alle Privatwaffen angemeldet werden, ab 2017 müssen nahezu alle Besitzer von Holz-Musik-Instrumenten registriert werden. Bei Verweigerung werden seine versteuerten Musikinstrumente vom Gesetzgeber beschlagnahmt. Als Entschädigung bekommt er vielleicht aus Gnade eine Plastikgitarre von der Plastikindustrie mit Gummisaiten gegen eine Gebühr und Empfangsbestätigungsunterschrift als Hilfe zum Lebensunterhalt. Willkommen in der Neuen-Welt-Ordnung.

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  19. Der Artikel enthält Fehler oder zumindest Unvollständigkeiten:
    Bei der Reise in nicht EU- also sogenannten Drittländern ist die Aussage, das ein “Gig” eine kommerzielle Nutzung ist, zwar richtig, aber es fehlt der Zusatz, das es erlaubt ist, wenn bei einem Votrag nicht das Instrument, sondern die künstlerische Darbietung im Vordergrund steht.
    Desweiteren ist die Aussage, das Instrumentenbauer CITES I nicht bearbeiten dürfen, nach meinen Infos der Ämter falsch. Werkstätten haben lediglich eine Buchführungspflicht. Ab einm Warenwert von 250 € müssen die Kundendaten den Ämtern überlassen werden. Und hier muss die Alarmglocke bezüglich Datenschutz schrillen. Eine reine Reparaturannahme umfasst kein rechtsgültiges Holzgutachten. Alle Beurteilungen sind nur Verdachtsfeststellungen ! Dies trifft auch auf die Wertfeststellung zu. Die Wertermittlung des Rohstoffes ist nicht definiert .

    Was hier vor allem fehlt, ist, wer künftig die behördlichen Kosten trägt, die diese Bürokratiemonster mit sich bringt. Bei Instrumenten geringen Wertes übersteigen diese Gebühren schnell den Warenwert, die der Handel sicher auf die Endverbraucher umlegen muss.
    Auch muss der Fernabsatz mit seinen Regelungen nachgebessert werden.
    Benötigt man, wenn man über Fernabsatz ein Instrument kauft, bei 14 Tage Money Back ein Instrument an den Händler zurücksendet, eine Wiederausfuhrbescheinigung? Wenn ja, wer trägt die Kosten?
    Schockierend ist, das man in allen Kanälen liest, das die Behörden schlecht informiert und personell für so einen Brocken unzureichend aufgestellt sind.
    Ein EU ( ! ) Gesetzt wird auf Länderebene unterschiedlich umgesetzt und ausgelegt.
    Die beste Antwort wäre, die Ämter fristgerecht zum 02.01.2017 einem Belastungstest zu unterziehen und Fragen zu stellen.

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    1. Ergänzung:
      Auch der Satz : “Jeglicher Handel, jegliche Verarbeitung ist verboten, es sei denn, ein Händler kann nachweisen, dass das Material legal der Natur vor 1992 entnommen worden ist. Das ist z. B. der Fall, wenn er das Holz/Instrument schon vor 1992 besessen hat. ” ist unvollständig. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Einfuhr vor 20.07.1992 in die EU. Nicht der Besitz zum Stichtag. Wer z.B. in USA seinen Wohnsitz hatte und ohne CITES nach 1992 in die EU einführt, handelt illegal. Und 1992 gilt auch nicht pauschal für alle CITES geschützten Holzarten. Mein Wunsch an die Redaktion ist, das zumindest die Fachpresse bessere Recherche betreibt und bei Unsicherheiten so wie ich auch das Gespräch mit dem BfN und den Regionalbehörden wie z.B. dem UNB sucht.
      Panikmache hilft hier niemandem und es wird nie so heiß gegessen, wie gekocht wird.
      Die Behörden müssen zwangsweise die Fristen verlängern.
      Frohes Fest

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  20. Meiner Meinung nach muss der PRIVATE Verkauf unbedingt von Reglementierungen befreit sein, weil für viele Menschen ein günstiges, gebrauchtes Instrument der Einstieg ins Musikmachen ist.
    Sei es weil sie sich spontan eine gebrauchte Gitarre für kleines Geld kaufen oder weil sie sich keine neue Gitarre aus dem Laden leisten können.
    Oder weil Tochter sagt: “Papa ich will Gitarre lernen” “OK, dann schauen wir mal auf dem nächsten Flohmarkt oder in der Musikschule am schwarzen Brett nach ner günstigen gebrauchten, wenn Du dann Spaß dran hast kannst Du dir ja zum nächsten Geburtstag eine neue wünschen”
    Und weil jeder ein gebrauchtes Instrument problemlos an den musikalischen Nachwuchs weitergeben dürfen muss ohne zu riskieren, mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen, nur weil er keinen Kaufbeleg mehr hat oder weil er die Frist zu einer Registrierung verpasst hat.

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  21. Ein riesengroßes Danke an die Redaktion von Gitarre und Bass, dass ihr euch so intensiv auf das Thema einlasst! Echte Hilfe, (hoffentlich) rechtzeitig großen Alarm zu machen!!! Danke! Ich melde ALLES an.

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  22. Hallo, also ich habe eine PRS zach myers. Die hat ja ein rosewood Griffbrett (http://web.archive.org/web/20140701101138/http://prsguitars.com/sezachmyers/specs.php).
    Also sollte ich die anmelden, richtig ? Aber wo genau (Wohne in Baden-Württemberg) ?
    In der Liste http://ec.europa.eu/environment/cites/pdf/list_authorities.pdf stehen ja endlos viele Behörden.
    Also Kaufbeleg habe ich den eBay und paypal-Kaufbeleg, weiss nicht, ob das ausreicht ?

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  23. Na ja, der Instrumentenpass in der Schweiz kostet pro Instrument 50 Franken und ist 3 Jahre gültig. Bei meinen 30 Gitarren würde das ins Geld gehen. Dass man für neue Instrumente verschärfte Regeln macht, ist ja schön und gut. Private, alte, gebrauchte Instrumente aber gehören davon ausgenommen.Die Spinnerei wird im Sande verlaufen. Ich werde nix machen und meine Klampfen ohne Registrierung verkaufen, wenn ich denn will.

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    1. Wo genau hast du dich für die Schweiz informiert?

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  24. Hier geht es augenscheinlich um ganz andere Dinge. Wenn es nicht genügt, den Nachweis über die Herstellung eines Instruments vor dem gesetzlichen Stichtag zu erbringen (dann ist der Baum schon gefällt!), sondern wenn es um Verkauf von bereits verarbeitetem Palisander nach diesem Stichtag geht, dann hat das jedenfalls nichts mit Artenschutz zu tun, sondern mit anderen Dingen. Aber man ist es ja gewohnt, angelogen zu werden.

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  25. Hallo, meines Erachtens bezieht sich die Empfehlung des verlinkten Informationsschreibens zur Einholung einer Vorerwerbsbescheinigung vor dem 2.1.2017 doch nur auf den Einzelhandel, und nicht auch auf Privatleute, oder liege ich da falsch ?

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  26. Total bescheuert. Ich hab meine Gitarre seit 14 Jahren. Damals geschenkt bekommen. Woher soll ich wissen, was da drin verbaut ist? Und warum sollte es mich bei so nem alten Teil, das als Deko an der Wand hängt eigentlich interessieren und warum sollte ich dafür noch einen Besitzschein ausstellen lassen, der mich alle paar Jahre wieder neu Geld kostet nur weil irgendwelche Chinesen Raubbau betreiben…. sorry aber WTF ist eigentlich los mit dieser scheiß Welt, dass alle wegen – seien wir mal ehrlich – wiederverwendbaren Materialien, die mehr oder weniger sinnvoll verbaut sind ewig viele Dokumente ausfüllen müssen mit Belegen und Nachweisen, die man teilweise nicht mal mehr hat?
    Wie soll ich denn bitte JETZT nachweisen, dass ich das Gerät vor 14 Jahren im Rahmen meiner Gitarrenausbildung geschenkt bekommen hab?! Schwachsinn hoch 50.

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    1. Bei reinem Besitz musst Du nichts machen. Nachweise können auch mit Fotos, Videos erbracht werden oder durch Beglaubigungen. Die Aufbewahrungspflicht von Dokumenten ( also auch Kaufrechnungen ) ist beschränkt ( bin mir gerade bezüglich der Dauer nicht 100% sicher wegen Unterschied privat und gewerblich ) . Keine PrivatpersonNiemand bewahrt eine Rechnung länger als 12 Jahre auf.
      Das wissen auch die Behörden. Also einfach Ruhe bewahren und mit den Ämtern reden

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  27. zur anmeldung der instrumennte langt da eine e-mail an die behörde oder per post ? es sind ja nur noch ein par tage

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  28. So ich werde heute bei der Regierungsbehörde die CITIES II Vorerwerbsbescheinigung beantragen. Aber nicht als Liste wie im Artikel beschrieben, sonder für jedes Instrument einzeln. Ich will ja die Instrumente auch vielleicht einzeln Verkaufen.
    Das wird sich fatal auf den Gebrauchtwaren Markt auswirken.

    Auch bei neuen Instrumenten müsse ich mir ja dann bescheinigen lassen das das Instrument KEINE Hölzer nach CITIES II enthält.

    Das wird echt lustig,

    Die Frist ist anscheinend deshalb so kurz damit die Herrn Beamte nicht in Anträgen ersticken.

    Jeder mal ein paar Anträge stellen, gebt dem Amtsschimmel was zu tun …

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  29. Naja, ich hab das ganze jetzt noch nicht ganz geblickt…Was soll ich jetzt mit meiner Gitarre (die ein Palisander Griffbrett hat) tun? Nichts? Oder brauch ich jetzt so ein Gutachten? Rechnung hab ich ja noch, die mir bestätigen kann, dass ich sie Mai 2015 gekauft hab, ich zu jetzt nichts illegales wenn ich sie einfach die halt besitze, oder? Und kann ich die infach iwann Weiterverkaufen?(hab ich zwar nicht vor, aber dem Interesse wegen)

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    1. Du kannst prinzipiell mit Deiner Rechnung den Vorerwerb nachweisen, wenn sie auf Mai 2015 datiert und keine Lieferanschrift eines Nicht-EU Landes vermerkt ist. Wären die Ämter sehr erpicht, könnten sie- falls keine Serien-Nummer notiert ist- den Verdacht äußern, das Rechnung und Gitarre nicht zusammen gehören. Die Beweislast läge beim Besitzer. Bei einem Verkauf außerhalb ( ! ) der EU brauchst Du eine Ausfuhrbescheinigung, für die der BfN zuständig ist. Rein rechtlich muss Du bei reinem Besitz nichts machen. Eine Vorerwerbsanmeldung ist aber nicht schädllich und erspart sicher Bürokratie, wenn sich die Behörden in 2, 3 Monaten wieder sortiert haben werden.

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  30. War heut beim Umweltamt um mir mal ein paar Infos einzuholen…
    Der Mann der vor mir dran war hatte das gleiche Problem. 😀
    Im Amt wurde mir mitgeteilt, dass der zuständige Sachbearbeiter und “Fachmann” im Ruhestand ist und der neue Sachbearbeiter erst Mitte Januar anfängt und eingearbeitet wird.
    “Was ist dann mit der Frist bis Ende des Jahres?” meinte ich.
    Der Herr meinte das sie niemanden Steine in den Weg legen werden, wenn sie die Instrumente erst Ende Januar, Anfang Februar “anmelden” werden.
    Er meinte noch das ich ihnen zur Sicherheit einfach schon mal eine Email schicken könnte, in denen alle Infos zu den Gitarren stehen. Damit wäre ich auf jeden Fall schon mal auf der sicheren Seite.

    Noch eine Frage zu dieser Vorerwerbsbescheinigung, falls sich jemand von euch schon darum gekümmert hat…
    Kostet dieser “Spaß” was und wenn ja, wie viel?
    Hatte leider versäumt nachzufragen, da das Umweltamt kurz vor Schließung und der gute Herr etwas gestresst war. 🙂

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  31. Zum Thema Umwelt- und Artenschutz:
    Für jetzt vorhandene, gebrauchte Gitarren muss kein weiterer Baum gefällt werden. Diese Instrumente zu bewahren und für alle zugänglich zu erhalten ist meines Erachtens wichtig. Es wäre schade wenn Instrumente vom Markt verschwinden, die noch nutzbar sind, aber durch die Einschränkungen beim privaten Verkauf, unverkäuflich werden.
    Selbst wenn bei 35% aller Gitarren noch Kaufbelege vorhanden sind, also der Handel weiter möglich ist und weitere 35% bis 2017 registriert werden (was ich nicht glaube, denn die breite Öffentlichkeit weis ja wahrscheinlich noch nichts von dem Problem), würden 30% der Instrumente in der Versenkung verschwinden. Das wäre eine unglaubliche Verschwendung von Ressourcen.

    Zum Thema Registrierung:
    Ich werde wohl durch eine Vorbesitzanmeldung meine Flohmarktkäufe der letzten Jahre legalisieren lassen müssen.
    Andererseits fühle ich mich sehr unwohl bei dem Gedanken, nur weil ich mir den Wertverlust nicht leisten kann, mich so unter Druck setzen zu lassen. Das schmeckt mir überhaupt nicht.

    An wen wendet man sich eigentlich, wenn man Einspruch einlegen will bzw. seine eigenen Argumente zu dem Thema vorbringen will? An das BfN, an die EU, an das Umweltministerium?

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  32. Was für ein Schwachsinn! Noble Intention aber mal wieder bei der Umsetzung absolut versagt! Kann “Major Sieben” nur beipflichten. Dem Artenschutz wäre weitaus besser geholfen wenn sämtliche Instrumente die ab 2017 mit Palisander produziert werden genau wie Elfenbein vernichtet werden. Die Einfuhr kann man auch komplett verbieten.
    Das Vorgehen erhöht den Wert der alten Instrumente. Es gibt so unfassbar viel Gitarren allein in Deutschland. Warum einen Großteil Brandmarken? Warum sind Papiere oder Gutachten nach 3 Jahren nichts mehr Wert wenn man Unterlagen 10-12 Jahre aufhebt? Der ganze Papierkrieg wird sicherlich den Regenwald schützen.
    Diese Beschränkung wird im Privaten Handel kaum Einfluss haben. Je nach Sorte Palisander braucht es ja schon fast einen Sachverständigen der sicher sagen kann das es sich nicht um eine verwandte Sorte aus Indien handelt die ein wenig dunkler geraten ist. Die Preise für die nur 3 Jahre geltende Anmeldung sind exorbitant hoch. Wenn man wenigstens diejenigen die Fristgericht anmelden (vll. bis März) für einen Euro oder umsonst seine Instrumente insgesamt registrieren kann wäre guter Impuls.
    Mir tun die Händler wirklich leid. 2020 braucht man dann wohl Kennzeichen und sammelt Aufkleber vom Sachverständigen muhaha.
    Gute 85-90% der Privaten Besitzer werden nichts tun auch wenn Sie mal vorhaben die Instrumente wieder zu verkaufen.
    @Major Sieben: Wie wäre es denn mit einer Petition?
    Nicht für ein Aufheben aber für eine Überarbeitung dieses Wahnsinns.

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  33. Im Prinzip ist ja nichts gegen Artenschutzmaßnahmen einzuwenden, aber wie das wieder gehandhabt wird ist doch die reine Verarschung. Muss man jetzt auch sein altes Küchenmesser mit Palisandergriff zertifizieren lassen? Könnte man doch nur aus Amtsschimmel Gitarren bauen. Der ist in unendlichen Mengen verfügbar.

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  34. Tja, irgendwie kommt mir diese Vorgehensweise bekannt vor. Generell…Artenschutz ist wichtig, aber aus meiner Sich reicht es völlig lediglich die Produzenten und den Handel zu verpflichten mit geprüften Hölzern zu arbeiten. Denn dann ist im Grunde gesichert, das kein Konsument mehr ein Instrument mit ungeprüften Hölzern erwerben kann.Das aber auch wieder der Konsument in die Verantwortung genommen wird, hat meiner Meinung nach ausschließlich Marktwirtschaftliche Gründe und wird von höchster Stelle gesteuert. Die natürliche Reaktion wird unter Umständen sein alle Instrumente, für die keine Rechnungen oder Nachweise vorhanden sind loszuwerden, um sich dann neue Instrumente zu kaufen, mit denen man sicher unterwegs ist. Um jetzt auf meinen Eingangssatz zurück zu kommen…Der Automobilmarkt stagniert, weil die Grenzen des Wachstums erreicht sind. Was wird getan um den Markt anzukurbeln? Man deklariert ehemals angeblich ach so saubere Diesel Fahrzeuge zu Dreckschleudern und verbietet ihnen in die Innenstädte zu fahre.! Reaktion: Oh scheiß, ich brauch ein neues Auto mit dem ich überall hinkomme. Auch entdeckt man, das auch Benzinfahrzeuge Russpartikel absondern. Was passiert? Ab dem 02.01.2018 müssen alle Benzinfahrzeuge Rußpartikelfilter haben…Reaktion? Oh Gott ich brauch ein neues Auto um überall hinzukommen. Nun ist ja auch der Instrumentenmarkt, gerade auf dem Gitarrensektor rückläufig, was mich dazu veranlasst 1 und 1 zusammen zu zählen. Das ist aus meiner Sicht der Grund, warum wir Verbraucher bei solch zugegebenermassen wichtigen Themen mit zur Verantwortung gezogen werden….Leute Leute, die Welt wird nicht mehr besser…

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  35. Es paßt in unsere Zeit, Behörden haben Langeweile und denken sich neue
    alberne Anträge und Auflagen aus. Für neuere und neue Instrumente könnte ich das noch nachvollziehen, für ältere vor 2015 z. Bsp. völliger Blödsinn.
    Wer kümmert sich denn um die vielen Möbel in Deutschlands Haushalten???

    Da finde ich garantiert mehr Palisander und Co als auf guten Gitarren!
    Dieser Staat fängt an mich zu langweilen….

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    1. Sorry, dass hat nun wirklich nichts mit dem Staat Deutschland und den entsprechenden Behörden zu tun, sondern mit dem internationalen Artenschutzabkommen CITES. Punkt. Die Stellen, die das in Deutschland umsetzen ‘dürfen’, sind mit Sicherheit genauso ‘begeistert’ wie wir. Die hat es auch kalt erwischt.

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      1. Hallo Volker, im Prinzip gebe ich Dir Recht aber der Staat das sind eben auch die
        Behörden die sich hier vor den Pflichtkarren spannen lassen und dabei vergessen daß dieser Vorgang, diese Handlungsweise, gelinde ausgedrückt Schwachsinn ist! Eine Übergangsfrist ist bis heute nicht genannt und bei mir konnte der zuständige Mitarbeiter des Amtes noch nicht mal eine vernünftige Aussage machen weil er schlicht davon noch gar nichts wußte!
        Keine Fragen aber hier arbeiten Behörden die das ohnehin nicht backen werden!

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  36. Guter Ansatz, schlecht durchdacht …

    Abgesehen von allem anderen: Weiß jemand, wie es sich mit Ebenholz verhält?
    Habe eben gesehen, dass auch einige Arten davon auf Sperrlisten stehen, aber ich habe keine Ahnung, was da auf 2 meiner Schätzchen verbaut ist (Framus S-360 und Ibanez RS1010).

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    1. Ebenholz ist nur betroffen, wenn es aus Madagaskar stammt. Die Behörden haben als ausführendes Organ offenbar erfasst, das die Umsetzung schon rein aus Sicht der fachlichen Beurteilung der Hölzer schwierig ist. Zöllner sind keine Biologen oder Holzhändler. Auf der Liste stehen desweiteren populäre Mahagoniarten, Cedro, Ebenholz aus Madgaskar usw. Ich als ausgesprochener fachmann kann Ebenhölzer nur schwer unterscheiden. Die Behörden sicher noch weniger. Mal am rande: die wenigsten fachleute werden erkannt ahben, das bei einer Gibson LP Custom ( außer Reissiues ), bei diversen Martin Dreadnaughts oder Godin Muliacs die schwarzen Griffbretter nicht mehr aus ebenholz sind. das ist Richlite/ Phenol/ Bakelite. Also ihr seht .. die Situation ist schwierig.

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  37. Yep! dolle Sache. Hab ne Mail zum zuständigen Amt in Bielefeld gesendet, mit Bitte um Rückantwort – keine Reaktion. Hefte mir jetzt die Email ab und gut is’.

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    1. Ich habe meine Gitarren in Herford mit Modell und Seriennummer angemeldet und heute die Rückmeldung bekommen, dass ich doch bitte zu jedem Modell eine “entsprechende Fotodokumentation mit möglichst individualisierbaren Merkmalen” schicken soll… Als wenn ich nichts besseres zu tun hätte…

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      1. Ihr schreibt: “Wir empfehlen, die betreffende Behörde telefonisch zu kontaktieren.”
        Davon rate ich dringend ab, denn meine Erfahrung hat mir zu oft gezeigt, dass mündliche Aussagen oder gar Zusagen später nicht verwertbar sind, denn entweder hat der Beamte das dann nicht oder nicht so gesagt … oder er ist krank … oder er kann sich nicht erinnern … oder er ist in Rente … oder, oder oder …
        Also, wenn überhaupt telefonieren, dann unbedingt das Gesagte schriftlich bestätigen lassen.

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        1. Das sollte eigentlich ein neuer Eintrag sein.
          Weiß nich, warum der jetzt hier als Antwort auftaucht.

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  38. Aber verstehe ich doch richtig: Eine Registrierung ist nur notwendig, wenn ich Instrumente besitze, deren Herkunft ich nicht nachweisen kann und dann auch nur, wenn ich die verkaufen möchte!?
    Für den reinen Besitz brauche ich eine Registrierung nicht. Und für Instrumente, die ich verkaufen möchte und deren Rechnung ich noch habe, genausowenig!?

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  39. Hallo allerseits,

    ich bin schon 2011 nach jahrelangem GAS-bedingtem An- und Verkauf von Gitarren so visionär gewesen und habe es mir zum Grundsatz gemacht, keine Gitarre mehr zu verkaufen sondern die vorhandenen optimal einzustellen und wenn nötig zu optimieren 😉

    Dann brauche ich doch gar keine Liste an irendwen schicken wenn ich eh nicht vorhabe, eine meiner Gitarren mit Palisanderanteilen zu verkaufen oder?
    Und auftrittstechnisch ist es auch egal oder?

    MfG
    Maik

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  40. Hier zeigt sich mal wieder, dass unsere EU-Behörden immer auf der Suche nach neuen Einnahmequellen sind. Jetzt sind es die Musiker, was kommt danach? Alle Wohnungsbesitzer die ihren schönen Palisander Wohnzimmerschrank anmelden müssen? Oder der Autobesitzer, der so stolz auf seinen Palisander Schaltknauf ist. Wo ist die Grenze des Unsinns? Umweltschutz ist gut und wichtig, aber so? Ich stelle fest, zuviel EU ist nicht gut. Danke allerdings an Git&Bass, die es für wichtig erachtet alle Musiker zu informieren, bevor sie verständnislos vor unsinnigen Kosten oder Instrumentenverlust stehen. In diesem Sinne, the Music is you.

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  41. Hi, da ja auch einige Bubinga Sorten betroffen sind…wie finde ich denn raus, was in meinem gerade mal 1 Jahr alten Drumset verbaut ist? Die Tama Herstellerseite gibt da nichts her. Birke Bubinga steht da :/

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    1. Ha, der Witz ist ja nicht zuletzt, dass nur drei Bubinga-Arten unter CITES-II-Schutz gestellt wurden. Wer kann die sicher auseinanderhalten? Bitte melden.
      Die von mir bisher befragten Behörden können es nicht bzw. antworten erst gar nicht.

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  42. Gestern war ich bei einem größeren Händler im Ruhrgebiet. Die Mitarbeiter sind seit Tagen dabei, die betroffene Ware zu registrieren und auch das Warenwirtschaftssystem entsprechend zu erweitern. Da darf man gespannt sein, wie die örtliche Behörde reagieren wird, wenn die Anmeldungen ,in entsprechende hoher Stückzahl einzelner Instrumente, im zuständigen Amt aufschlagen.

    Ich habe für meine Gitarren eine Liste an unser Rathaus gemailt und gehe mal nicht davon aus, dass ich Antwort, geschweige denn eine Vorerwerbswarenbescheinigung, erhalten werde.

    Auch wenn nur ein Bruchteil der hiesigen Besitzer von “meldepflichtigen” Instrumenten die Beantragung vornimmt, dürfte unser eher keine personelle Kapazität zur Bearbeitung vorhalten, um hunderte / tausende von Einzelbescheinigungen ausstellen zu können.

    Von daher halte ich die Umsetzung dieser Neuregulierung für nicht umsetzbar. Vielleicht merkt bald sogar einer der EU-Muckel mal, dass man Gesetze so schaffen muss, dass sie auch mit angemessenem Aufwand umgesetzt werden können.

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  43. Super Aktion! Die Verwaltungsbürokratie feiert weitere Erfolge. Interessante Transparenz über Privathaushalte, wenn jeder seine Bestände an Privateigentum einer Behörde offenlegt. Sind die Daten dort sicher? Papier und Excel-Dokumente sind nicht sicher, oder? Dann könnte man diese gleich öffentlich bekanntgeben. Was ist eigentlich mit all meinen Möbelstücke aus “heißem” Holz. Ist doch ein viel größerer Holzanteil?…….

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    1. Die Frage mit dem Datenschutz ist in der Tat brisant. Ab einem Warenwert von 250e verlangt die regionale Behörde das Überlassen der Daten wie Name, Anschrift, CITES Bestandteile und Instrument. Meine Rückfragen wurden bis heute nicht beantwortet. Mir konnte weder genannt werden, wie ich die Holzart bestimme, noch wie ich den Wert ermittel. Die Mitarbeiter konnten es nach Vorlage verschiedener Holzmuster selbst nicht. Die Behörden verlangen also eine Wertfeststellung ohne Deffinition der Wertbestimmung und ein Pauschalgutachten, unwissend, welche Folge das für die Kunden hat. Zu den Möbelstücken. 2017 steht die Musikbrache auf der Agenda. Auf Verkaufsplattformen werden ungestört CITES II Produkte angeboten.

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      1. Sorry, sollte “CITES I” am Ende lauten

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      2. – Datenschutz, das Thema ist heiß, es treibt mich auch von Anfang an um.
        Nach meinem laienhaften Verständnis ist das ein klarer Datenschutzverstoß wenn jeder Gitarrenkäufer mit Namen und Adresse registriert werden muss.
        – Holzbestimmung: Ja, auch ich habe keinerlei Bestimmungshilfen bisher von den angeschriebenen Behörden bekommen!
        – nur Instrumentenbranche: Es sieht so aus, daß wir jeden Holzspan anmelden müssen, aber zB die Möbelbranche – zumindest noch – ungenervt bleibt. Ich denke dann manchmal auch an teure Autos mit Palisander Armaturenbrett etc. …

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  44. da wahr wohl bei der umsetzung des artenschutz, der kapitalistische gedanke im vordergrund. kompliment an die behörde, wie jetzt eine neue permanente abzocke geschaffen wurde. habe mir einen fünfersatz aufblasbare gitarren bestellt, und werde in zukunft auf holz verzichten.

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  45. dann darf ich wohl davon ausgehen das die europaeischen umweltkommisare in die betreffenden laender reisen u. dort hotspots errichten um staendig zu kontrolieren das nur in zulaessigen mengen artgeschuetzte Baume gefaellt werden………………oder was nuetzt es laengst abgeholztes verarbeitetes Holzvorkommen zu archivieren u. deren jetzigen standort zu ermitteln u. den jetzigen Eigner zu schikanieren……………………..uebrigens wird davon kein einziger Baum mehr ein seinen urspruenglichen ort zuruekgebracht u. auch nicht verhindert das weiterhin unmengen von Waeldern abgeholzt werden.

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    1. Zieht euch das mal rein:
      http://folio.nzz.ch/2014/august/dschungelblues
      Artenschutz ist absolut sinnvoll. Und die Welt ist schlecht und korrupt. Und die zur Vollstreckung beauftragten deutschen Behörden sind schlecht aufgestellt, die Politik, mit der die Informationen verbreitet werden, ist im Vergleich zur privaten Marktwirtschaft mehr als kläglich. Werbung für einen neuen Kaugummi ist entschieden effektiver in der Übermittlung der notwendigen Informationen als die Inhalte der Webseiten des BfN oder der Regionalbehörden. Ein Witz am Rande ist, das alle Behörden Weihnachtsferien hatten und niemand erreichbar war- die Frist galt aber zum Jahreswechsel. In meiner Branche leistet man bei saisonalen Peaks Mehrarbeit.

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    2. Ja genau! Der Schutz der Bäume bzw. Hölzer VOR ORT, das steht an, und nicht das registrieren jedes noch so kleinen Palisanderspänchens!

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  46. Behörden könnten den Holzhandel besuchen und geschütztes Holz abfackeln, um ein Zeichen zu setzen. Damit schneiden Sie sich aber ins eigene Fleisch. Ihnen würde einiges an Geld flöten gehen. Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Registrierungsgebühren, etc…

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    1. Wenn Du dieses Holz abfackeln würdest, wäre das mehr als kontraproduktiv für die Natur und das Klima. Allein in den Lägern von Madagasgar liegen geschützte Hölzer im Wert von geschätzt 800 Millionen bis 3 Milliarden Euro. Eine Summe, die die Weltbank bewegt hat, die Regierung von Madagaskar zu Verhandlungen einzuladen, wie diese Recourcen noch irgendwie legal zu Geld gemacht werden können. In Ländern wie Thailand ist die Lage ähnlich dramatisch. Da werden Baumbestände von Soldaten und Rangern bewacht.
      In Bielefeld ist ein Konzertveranstaltungsort komplett mit Rio Palisander ausgetäfelt- also CITES I. Der Saal wird kommerziell genutzt – gebaut in den 30er Jahren- also eine Antiquität vor 1947 laut CITES Definition. Muss man den auch abfackeln ?

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  47. Folgendes Szenario: A hat seit 2014 eine Gitarre mit Palisander-Griffbrett. Er besorgt sich zum 31.12.2016 von der Behörde eine entsprechechende Vorerwerbbescheinigung. Am 1.2.2017 verkauft er die Gitarre privat an B. (Darf er ja, da er eine entsprechende Bescheinigung hat.) Am 1.3.2017 verkauft B die Gitarre an C -> Ist dieser letzte Verkauf legal?

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    1. Entschiedenes “jein” Du schreibst nicht ob Palisander CITES I oder CITES II. Bei CITES I brauchst Du eine Ausnahmegenehmigung vom Vermarktungsverbot. Bei CITES II hast Du den Vorerwerb bei Anmeldung. Ziel der kontrollierten Vermarktung bei CITES II ist zu verstehen wie bei einem KFZ Fahrzeugschein. Die EU will wissen, was wo ist. Innerhalb der EU gibst Du die Vorerwerbsdaten wie einen Fahrzeugschein weiter. Außerhalb der EU benötigst du von deiner regionalen Behörde eine Vorlagebescheinigung, mit der du beim BfN eine Ausfuhrgenehmigung beantragst. Also darfst Du an C verkaufen, musst aber bei Verkauf außerhalb der EU entsprechend vorgehen. Das schlimmste an der CITES Nummer ist, das man verständliche Informationen als letztes von der Webseite des BfN erhält. So kann man Informationen nicht unter das Volk bekommen

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      1. Vielen Dank für die Klarstellung – macht ja auch Sinn. Bei mir geht es in der Tat nur um CITES II-Gitarren (das nehme ich zumindest an ;-). Mich hatte im Artikel die folgende Formulierung irritiert: “Wer ab dem nächsten Jahr sein betroffenes Instrument verkaufen möchte, muss nachweisen, dass er dies VOR DER NEUREGELUNG erworben hat.” Präziser wäre vermutlich die Formulierung: “… dass dieses VOR DER NEUREGELUNG in den Verkehr gebracht wurde”. Viele Grüße, Markus

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  48. Ich besitze eine KLOBRILLE AUS RIO-PALISANDER, die ich 1992 gekauft habe.

    Muss ich diese bei der zuständigen Behörde anmelden ?
    Muss ich sie fotografieren und näher beschreiben, um das erforderliche Unbedenklichkeitszertifikat zu erhalten ?

    Wenn ich diese Klobrille öffentlich ausstelle oder sie zu einer Gitarre umbaue,
    und für die Besichtigung bzw. für das Klobrillenkonzert Eintritt verlange…
    … muss ich diese kommerzielle Nutzung des geschützten Holzes
    ebenfalls der zuständigen Behörde mitteilen oder Erlaubnis einholen ?

    Diesen Kommentar dürft Ihr gerne als SATIRE betrachten 😉 Aber im Ernst :
    Den illegalen Einschlag und Handel mit geschützten Hölzern zu beenden ist eine Seite…
    Unbescholtene Endverbraucher juristisch nachzustellen und ihre Instrumente zubeschlagnahmen eine andere… Das nenne ich BEHÖRDENTERROR !
    Musiker und Instrumentensammler, die ihre Instrumente LEGAL gekauft haben, im Nachhinein eine Rechtfertigung abzuverlangen und zum Erwerb gebührenpflichtiger CITES-Zertifikate zu nötigen ist Schikane und Überwachungsstaat pur !
    Früher sagte man mal “Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt”…
    Das sollte auch heute gelten. Oder ???

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  49. Offenbar haben hier betroffene Gitarrenbesitzer ganz unterschiedliche Erfahrungen mit Behörden gemacht :

    ich hatte letzte Woche bei der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Pinneberg in Elmshorn nachgefragt, ob ich meine Instrumente per 02.01.17 behördlich registrieren lassen muss, damit ich im etwaigen Fall eines künftigen Verkaufes keine Probleme bekomme.

    Hier die sehr nette Antwort :

    Sehr geehrter Herr xxx,

    ihre mail an Herrn yyy ist zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet worden. Inzwischen haben uns hunderte Meldungen und Anfragen in Sachen Musikinstrumente erreicht.

    Als privater Besitzer von Musikinstrumenten müssen sie ihre Instrumente nicht bei uns melden. Falls sie Ihr Musikinstrument irgendwann einmal weiterkaufen wollen, reicht als Nachweis das Alter des Musikinstruments aus. Sie können dies über Rechnungen, Versicherungspolicen etc und vor allem durch sie Seriennummer (vor allem bei Gitarren) ihres Instruments nachweisen. Eine besondere behördliche Genehmigung benötigen sie nicht und wird auch von mir nicht ausgestellt . eine wesentliche Ausnahme bildet Riopalisander, aber das haben sie schon in Ihrem Anschreiben erwähnt, bei Instrumenten mit Riopalisander benötigen sie eine Vermarktungsgenehmigung durch meine Behörde.

    Bei Fragen rufen sie mich gerne an (leider ist es im Augenblick manchmal schwer durchkommen )

    Vermutlich ist auch in deutschen Amtsstuben derzeit guter Rat selten und teuer, sonst würden nicht so unterschiedliche Auskünfte gegeben. Ich werde mir jedenfalls dieses Schreiben einrahmen und an die Wand neben meine Gitarren hängen. Falls ich mal eines meiner Schätzchen verkaufen sollte, bekommt der Käufer eine Kopie davon.

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    1. Mich ärgert am Meisten, das die CITES Verordnung durch die Umsetzung von Regionalbehörden unterschiedlich interpretiert und umgesetzt wird.
      Damit wird vom Staat massiv in den Markt eingegriffen!
      Im Musikalienhandel herrscht ein ganz strenger Wettbewerb mit äußerst bescheidenen Margen. Je nach Standort eines Händlers kann dieser Eingriff dazu führen, das man bedingt durch die Auflagen und die damit bedinten Investitionen massive Wettbewerbsnachteile erfährt.
      Das geht zu Lasten der Umsätze und kostet Arbeitsplätze.
      Die (zuvor teure und legal gekaufte ) Software, die Logistik oder auch die baulichen Voraussetzungen lassen eine Umsetzung- wie sie die Behörden fordern- nicht bei jedem Händler oder Hersteller zu. Für den Handel einfache, alltägliche, kaufmännische oder juristische Fragen werden von den Behörden nicht final beantwortet- es zählt natürlich auch nicht zu deren Kernkompetenz. Hersteller, Verbraucher und Händler werden verunsichert und es rumpelt überall im Gebälk.
      Der Buschfunk meldet, das die Behörden die Nichtumsetzbarkeit durchaus bemerkt haben- falls sie im Vorfeld überhaupt selbst daran glaubten.
      Die Verordnung ist völkerrechtlich noch nicht in Kraft getreten!
      Ich wünsche mir, das die seriöse Presse sich des Themas sachlich annimmt.

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    2. Tja, so scheiden sich die Geister.
      Die Antwort aus der Lokalbaukommission München (dort sitzt bei uns die untere Naturschutzbehörde) liest sich nur auf den ersten Blick fast genauso freundlich:

      — schnipp —
      Sehr geehrter Herr xxxxxxxx,

      eine Anmeldung von Gitarren (oder anderen Gegenständen) welche Bestandteile aus artgeschützten Materialien enthalten, ist gesetzlich nicht vorgesehen.

      In der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) ist nur eine Meldepflicht für die Haltung von geschützten Wirbeltieren außerhalb des gewerblichen Bereiches vorgeschrieben (§ 7 Abs. 2 BArtSchV). Gewerbetreibende sind zur Führung eines Aufnahme- und Auslieferungsbuches verpflichtet (§ 6 BArtSchV).

      Für Sie besteht somit keine Verpflichtung Ihre Gitarren bei uns anzumelden. Für die Untere Naturschutzbehörde wäre es auch nicht leistbar, den Bestand der im Privatbesitz befindlichen Gitarren und anderen Gegenständen, welche aus artgeschützten Bestandteilen bestehen, zu registrieren.

      Die Vorschriften zum Artenschutz wurden in den letzten Jahren immer wieder verschärft. Auch für die Zukunft ist mit strengeren Vorschriften zu rechnen.

      Nach derzeitigem Rechtsstand benötigen Sie für den Verkauf von Instrumenten, welche (zum Teil) aus seit Anfang Januar 2017 geschützten Hölzern bestehen, keine Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde. Dies ändert sich erst, wenn ein Verkauf aus der Europäischen Union heraus stattfinden soll.

      Sie müssen jedoch nachweisen können, dass der Gegenstand legal erworben wurde. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn das Instrument bereits vor Unterschutzstellung in Ihrem Besitz war. Wenn Sie nicht mehr über Rechnungen oder Kaufbelege verfügen, die dem Gegenstand konkret zugeordnet werden können, ist der Nachweis auch durch Zeugenaussagen möglich.

      Wir möchten Ihnen deshalb empfehlen, sich von Verwandten oder Bekannten (so weit möglich) bestätigen zu lassen, dass sie bereits im Jahr 2016 im Besitz der Gegenstände waren.

      Dieser sog. Nachweis des Besitzzeitraums ist auch dann erforderlich, wenn später artenschutzrechtliche Genehmigungen benötigt werden sollten. Wir möchten Sie jedoch um Verständnis bitten, dass wir Bestätigungen, welche Sie für sich selbst fertigen, im Regelfall nicht anerkannt werden können.

      Für Fragen stehen wir gern zur Verfügung.

      Mit freundlichen Grüßen
      xxx xxxxxx
      — schnapp —

      … aber Klartext steht dort

      1.) Du musst erstmal nix anmelden
      2.) vor allem weil wir schon zu viel Arbeit und zu wenig Lust dazu haben.
      3.) … aber wenn uns übermorgen morgen einfällt, dass es doch andersrum ist, können wir Dich für die fehlende Bescheinigung mit Genuss ficken.

      1 und 2 sind ok für mich.
      Aber Punkt 3 ist das Problem.

      gruß
      bb

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  50. Das Musikhaus Tonger bietet an die Instrumente zu zertifizieren. Ich war heute in der Kölner Filiale und habe meine dort gekauft Hopf Progreso zertifizieren lassen. Die Mitarbeiter waren sehr hilfreich und haben mir nach einiger Suche eine genaue Aufstellung der Hölzer mit Gewicht, inklusive einer Bestätigung das diese vor den 02.01.2017 verabeitet und verkauft wurden ausgehändigt. Gekostet hat das gar nichts. Toller Service. Ich glaube die machen das sogar für Instrumente die nicht bei ihnen gekauft wurden.

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    1. Hallo Hans,
      Der Händler hat Dir über seine gesetzlich vorgeschriebende Buchführung lediglich den Verkauf einer Ware zu einem bestimmten Zeitpunkt an eine bestimmte Person belegt, wobei Menge und das verbaute Material benannt wurden lt. Zusicherung/ Produktbeschreibung des Herrstellers.
      Das erlaubt Dir z.B. nicht den Verkauf außerhalb der EU . Du müsstest dafür den Vorerwerb bei der Regionalbehörde anmelden, brauchst dann desweiteren von denen eine Vorlagenbescheinigung und dann eine Ausfuhrbescheinigung des BfN.
      Interessante Info:
      Ein Kunde hat den Vorewerb seiner CITES II Instrumente termingerecht vor 02.01.2017 angemeldet. Bedingt dadurch, das er jetzt einen Verkauf plant, frug er bei der Regionalbehörde nach einer Vorlagenbescheinigung. Diese verlangte als Voraussetzung eine Zertifizierung/ einen Nachweis der Holzspezie 🙂
      Eigentum verpflichtet und der Besitzer befindet sich somit in der Nachweispflicht. Merke:
      Reine Vorerwerbsanmeldung sagt nichts über den CITES Status aus !
      Laut Regionalbehörde soll die Ermittelung ” von Fachpersonal nach bestem Wissen und Gewissen” erfolgen.
      Ich bezweifel, das Dein Händler deshalb auch “Zertifikate” ausstellt für Produkte, die nicht bei ihm gekauft wurden…das wäre ja wie Ablasshandel.
      Heute hatte ich ein Instrument eines sehr bekannten Herstellers, welches laut Produktbeschreibung mit einem Griffbrett aus “Madagaskar Palisander” bestückt war. Ohne jetzt eine Probe zur Bestimmung abzuhobeln- würde ich ein Monatsgehalt darauf verwetten- das es Dalbergia nigra ( CITES I ) war.

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      1. Diese Vorgehensweise entspricht dem, was ich erlebe :-). Also : keine Bescheinigung ohne Nachweis des verbauten Holzes. Und an meinen Gitarren lasse ich keinen hobeln …

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  51. Die zuständige “untere Naturschutzbehörde” der Stadt Oberhausen hat nur 14 Tage gebraucht und ich hatte meine Vorerwerbsbescheinigung für 11 Gitarren. Gestern war dann der Gebührenbescheid über 20 Euro in der Post.

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    1. Das ist klasse. Der Kreis Borken benötigte gute 3 Wochen und kassierte 30 Euro. Die Gebührenordnung scheint mal wieder reine Willkür zu sein. Es ist echt zum kotzen.

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  52. Was ist denn, wenn ich meine Gitarre letztes Jahr privat gekauft habe und sie jetzt verkaufen will. Reicht da der private Kaufvertrag als Vorerwerbsbescheinigung aus?

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    1. Eine private ( und auch eine gewerbliche ) Verkaufsrechnung zählt nicht als Vorerwerbsbescheinigung. Du kannst aber diese Vorerwerbsbescheinigung mit der Verkaufsrechnung beantragen. Für den Verkauf außerhalb der EU benötigst Du zusätzlich eine Vorlagenbescheinigung ( für die Du eine Expertise/ Nachweis über die verwendete Holzart benötigst ). Damit wiederum beantragst Du beim BfN eine (Wieder) Ausfuhrbescheinigung. Ohne Beleg der Holzart keine (Wieder) Ausfuhrbescheinigung.

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  53. Spannender Thread. In der Schweiz tritt die entsprechende Regelung wohl erst im Frühjahr in Kraft. Nun will ich eine neue Gitarre mit Palisanderzargen (CITES II) beim Händler kaufen, aus ‘Altbeständen’, d.h. aus 2016. Irgendwas zu beachten???

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    1. Deinem Post nach vermute ich, das Dein Wohnort die Schweiz ist? Es wäre in dem Fall entscheidend, ob Du planst, ein Instrument innerhalb der Schweiz oder aus einem EU Staat zu importieren. In der Theorie brauchst Du bei Ausfuhr aus der EU in die Schweiz die Rechnung mit den Angaben zum Vorerwerb, eine Vorlagebescheinigung und eine Ausfuhrgenehmigung. Die lokalen Auflagen bei Dir müssten mit den zuständigen Schweizer Behörden geklärt werden. Zu beachten wären noch die lokalen Auflagen der Behörden in der EU. Wie schon von verschiedenen Leuten geschrieben, ist die Verordnung noch nicht rechtsgültig umgesetzt. Ich weiß von sehr vielen Grenzübertritten von CITES über die EU Grenzen, ohne das etwas passiert ist. Auch ist mir keine einzige Beschlagnahme bekannt, noch konnte mir jemand eine Quelle von einer nennen. Sinnvollerweise klärst Du das mit dem entsprechendem Händler und Deiner Regionalbehörde.

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  54. Ich hatte ein ausführliches Gespräch mit meinem Landratsamt. Eine sehr freundliche Beratung. Fazit: das CITES ist im Geltungsbereich der EU noch nicht umgesetzt. D.h. bis dahin gibt es keine Rechtsgrundlage für Bescheinigungen und damit auch keine Bescheinigung. Unsd selbst dann erscheint die Ausstellung einer Bescheinigung unwahrscheinlich, weil sie nicht benötigt würde, denn es fehlt an einem Bescheidungsinteresse. Dieses setzt voraus, dass ich nachweisen könne, dass auf meiner Gitarre Holz einer geschützten Art verbaut wurde. Ansonsten wäre es, um den Verkehr/Handel mit Gebrauchtgitarren zu ermöglichen ausreichend, den Kassenbeleg beizulegen. Denn was da verbaut sei, sei möglicherweise einfach nur braunes Holz. Den Beweis dafür schulde der Antragsteller.

    Und solange die Gitarre nicht vom Ausland in den europäischen oder deutschen Wirtschaftsraum verbracht würde, sei das alles unkritisch.

    Eine durchaus praktische Betrachtungsweise. Man zeigte sich auch erstaunt, dass andere LRA oder Behörden Bescheinigungen ausstellen würden, da es an einer Rechtsgrundlage dafür fehle. Auch richtig. Das Landesumweltamt in Bayern (Augsburg) bestätigt die Auffassung übrigens.

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  55. In der Bestandsliste habe ich alles aufgeführt und im Januar an das Amt für Umwelt geschickt aber kein Antwort bekommen. Zweitens, Der Staat macht sich auch Strafbar weil der Staat Millionen an Mehrwertsteuer verdient usw.
    Es gibt eine menge Sammler die bestimmt keine Nachweiß haben für ein großen teil ihren ganzen besitzt haben die vielleicht Millionen verlieren können,was machen diese Leute ?
    Was macht der Holzindustrie mit das Ganze gelagerte Holz machen , verbrennen ??

    Die haben die Verantwortung von die Menschen die diese Bäume vor Jahren abholzt haben und der Industrie und Länder die Milliarden verdient haben einfach auf Ahnungslosen Käufer verschoben und hoffen damit der Welt wieder in Ordnung zu bringen. Das neuen Gesetzt wird diese Bäume nicht mehr wieder bringen.

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  56. “wer selber nichts zu tun hat, macht anderen die meiste Arbeit!”

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  57. Also mal wieder viel Wind um nichts! Ich komme aus der Branche und der Endkunde braucht überhaupt keine Angst haben für Ihn ändert sich eigentlich nichts, außer für die die, die Rechnungen verschlamopen. Alles vor 2017 ist legal! Alles danach gibt es auf der Rechnung die benötigten Infos aufgedruckt.
    Und ja es ist sinnvoll wenn man bedenkt wieviel Wald am Tag einfach so verschwindet. Vor allem ist das Problem der Möbelbau in Indien und anderen Asiatischen Ländern wo Palisander (nicht ROSENHOLZ) als Statussymbol gilt. Eine mege Aufwand für den Händler und die Industrie. 2-5% macht der Instrumentenbau aus, der Rest ist Möbelindustrie.
    Und auch die schwarzen Schafe in der Branche mit ihren billigen Scheißhausinstrumenten tragen Ihren Beitrag dazu. Warum baut man ein Instrument für 69€ und verkauft es dann auch als Top Einsteiger Produkt? Ganz einfach weil man damit viel Geld machen und es dem Hersteller egal ist wenn es kaputt geht!

    So jetzt hab ich auch mal was geschrieben obwohl ich mich seit 10 Jahren aus sämtlichen Foren raushalte weil ich eh nichts nettes zu schreiben bei den gefährlichen Halbwissern hier die nur Ahnung studiert haben uns sonst kein Plan haben!

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    1. Lieber Chris,
      Deine Aussage, das “alles vor 2017 legal ist” , ist fachlich falsch. Durch die sogenannte Vorerwebsanmeldung hasst Du lediglich zu einem Stichtag einen Besitz dokumentiert. Du hast damit keine Legalisierung von artengeschützten Betsandteilen eines Produktes erlangt. Oder genauer: hat Dein Instrument CITES I oder CITES II Bestandteile, ist es damit nicht automatisch vermarktbar, ohne das Du weitere Schritte unternimmst.
      Zu Deiner Ausführung zu den “Scheissinstrumenten” : Wer war zuerst da..das Huhn oder das Ei? Oder etwas genauer: Wer trägt denn hier die Schuld? Der Hersteller ? .. der Händler ?..oder gar der Endverbraucher ?!??
      Als Branchenteilnehmer sollte man sachlicher bleiben. Mit Steinen werfen hilft hier keinem. Und zu sagen, das die anderen alle noch viel schlimmer sind, bringt in der Sache auch nix.

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  58. Smart Communications

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  59. mal eine bescheidene Frage: was passiert, wenn ich eine gebrauchte palisander Gitarre von privat kaufe, jdeoch der Verkäufer keine Rechnung mehr hat. Seriennummer ist zu sehen und erkennbar, dass die Gitarre 2015 gebaut wurde. Darf ich die Gitarre überhaupt kaufen? Was kann mir passieren, wenn ich sie gekauft habe?

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    1. Ich denke mal, das Du einfach faul bist. Alle notwendigen Informationen kannst Du Dir beschaffen, wenn Du Dich durch die voran gegangenen Posts liest. Alles, was Du wissen musst, steht da drin.

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  60. Der wirkliche Grund warum so ein Riesenaufstand um Palisander gemacht wird, findet ihr hier: Es geht nicht um ein paar mickrige Gitarrengriffbretter.
    Eine Horde neureiche Barbaren aus dem fernen Osten macht sich über das Holz her.
    http://www.wood-database.com/wood-articles/rosewoods-bubinga-really-banned-cites/

    Gruss Peter

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  61. Hallo – ich habe mir Dezember 2017 in Australien einen Bassbausatz gekauft. Heute musste ich zum Zoll, weil das Paket jetzt endlich ankam, aber vom Zoll abgefangen wurde. Tatsächlich scheint das Griffbrett aus Palisander zu sein und natürlich hatte ich beim Kauf des Instruments keinen Plan von den aktuellen Regelungen :-((( Nun wurde das Instrument beim Zoll “verwahrt”, weil die Herren doch nochmal genau abklären wollten, ob es nun tatsächlich verbotenes Holz ist oder nicht. Ich habe nicht die Hoffnung, dass ich den Bass noch wiederbekomme. Dann wird er auch nicht zurückgeschickt, sondern vernichtet. Das ist doch echt zum Heulen…naja, JETZT weiß ich Bescheid. Artenschutz ist superwichtig, aber das hatte ich nicht auf dem Radar…

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  62. Ich frage mich gerade, was all die armen Luftgitarrenspieler denn wohl unternehmen müssen, wenn sie ihre Instrumente verkaufen wollen.
    Angeblich soll es da sehr edle Exemplare geben, welche grösstenteils aus Riopalisander bestehen.

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